Das Bundesgericht soll durch eine Revision des Bundesgerichtsgesetzes entlastet werden. Derzeit behandelt die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates diese Vorlage.

Umstritten ist, ob die sogenannte subsidiäre Verfassungsbeschwerde beibehalten werden soll. Aus der Medienmitteilung über die Botschaft des Bundesrates (français italiano):

“Festhalten möchte der Bundesrat an der subsidiären Verfassungsbeschwerde. Wer sich durch einen kantonalen Entscheid in seinen verfassungsmässigen Rechten verletzt wähnt, soll auch dann an das Bundesgericht gelangen können, wenn der kantonale Entscheid einen Ausnahmetatbestand betrifft oder unter der entsprechenden Streitwertgrenze liegt. Das ist namentlich in Bereichen wie Einbürgerungen und öffentlichen Beschaffungen oder bei öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen von Bedeutung. Mit der Beibehaltung der subsidiären Verfassungsbeschwerde stellt der Bundesrat sicher, dass die Betroffenen in diesen Bereichen auch dann an das Bundesgericht gelangen können, wenn sich keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt.”

In der Mitteilung über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens (français italiano) findet sich ein weiterer wichtiger Hinweis: Mit der Beibehaltung der subsidiären Verfassungsbeschwerde werde “sichergestellt, dass kantonale Entscheide, die Grundrechte betreffen, nicht direkt an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen werden können.” 

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