Am 25. November wird nun also die SVP-Volksinitiative “Schweizer Recht statt fremde Richter” zur Abstimmung kommen – zusammen mit der Hornkuh-Initiative und der gesetzlichen Grundlage für die Überwachung von Versicherten.

Abstimmungsvorlagen

Objets de la votation populaire

Oggetti della votazione popolare

Die Hornkuh-Initiative dürfte auf ländliche Bevölkerungskreise und vielleicht auch auf Stimmberechtigte, die dem Tierschutz verbunden sind, mobilisierend wirken.

Richtig spannend ist aber die Frage, wie sich das Überwachungsgesetz auf die “Selbstbestimmungsinitiative” auswirkt. Zur Abstimmung über die Kompetenzen der Sozialdetektive kam es nur, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg ein Urteil fällte, wonach die gesetzlichen Grundlagen der Schweiz für die getätigte Überwachung nicht genüge. Daraufhin erliess unser Parlament in kürzester Zeit die Gesetzesbestimmungen, über die wir nun abstimmen können.

“Menschenrecht auf Sozialbetrug”, rief die “Weltwoche” aus. Es ist zu erwarten, dass die Initiativbefürworter gerade dieses Urteil als bestes Argument ins Feld führen werden, weshalb die Schweiz die Verbindlichkeit von “Strassburger” Urteilen abschaffen müsse.

Unsere Aufgabe ist, zu erklären, dass der EGMR Überwachungsmassnahmen gegen Sozialversicherungs-Betrug durchaus für zulässig hält, aber für die hierzu notwendigen Eingriffe eine gesetzliche Grundlage verlangt. Wir müssen den Bürgerinnen und Bürgern vor Augen führen, dass sie als Individuen wie auch als Stimmberechtigte an der Geltung des Legalitätsprinzips interessiert sind, und dass “Strassburg” deshalb auch in diesem Fall ihre Interessen schützte.

Es wird aber bei dieser Abstimmung nicht nur um die Europäische Menschenrechtskonvention und um die Geltung der “Strassburger” Urteile gehen. Operation Libero, Economiesuisse und andere Kreise werden sich dafür einsetzen, dass die Schweiz auf allen Gebieten der internationalen Beziehungen und des internationalen Rechts verlässlich bleibt.

 

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