„Das Strafrecht darf sich nicht von Emotionen lenken lassen“
„Das Strafrecht darf sich nicht von Emotionen lenken lassen.“ Unter diesem Titel schreibt Andreas Brunner, ehemaliger Leitender Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich, in seiner Kolumne „Tatort.ch“ in der „SonntagsZeitung“ vom 1.7.2018 (S. 18): „(…) Die Gesetzgebung wird seit Jahren angetrieben von emotional aufgeheizten Stimmungen der Zivilgesellschaft, medial aufbereiteten Zufälligkeiten, Schnellschüssen und vom Irrglauben, mit mehr oder ‚besseren‘ Bestimmungen könnten gesellschaftliche Probleme