Gute Theorie sollte das Leben abbilden und zu seinem Verständnis beitragen.

SVP-Nationalrat Hansueli Vogt, der Vater der “Selbstbestimmungs-Initiative”, macht es anders: Er erklärt das reale Leben zur Theorie.

Seit mehr als 40 Jahren finden Menschen, die in der Schweiz leben, Recht beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. In Voraussicht, dass die Initianten versuchen werden, diese Lebensrealität aus der Debatte zu verdrängen, wurden solche Fälle beschrieben und zugänglich gemacht:

“Meine Geschichte – mein Recht”

“Mon histoire – mes droits”

“La mia storia, i miei diritti”

“Frau Huber geht nach Strassburg”

“Dick Marty über den Nutzen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte”

“Was – und wem – nützt die ‘Strassburger’ Rechtsprechung?”

“Gewusst? ‘Strassburg’ schützt auch Unternehmen”

Aber Nationalrat Vogt erwidert in einem Tamedia-Interview (Tages-Anzeiger 7.11.18, S. 4) auf die Feststellung, bei uns seien die Grundrechte nur durch die EMRK verbindlich geschützt: “Das ist eine theoretisch Argumentation.”

Man kann einzelne, viele oder alle “Strassburger” Urteile, durch die Menschen in diesem Land vor verfassungswidrigen Gesetzesbestimmungen geschützt wurden, falsch finden.

Man kann – wie die SVP mit der “Selbstbestimmungsinitiative” – initiieren, dass sich die Schweiz künftig über solche Urteile hinwegsetzt.

Aber man kann das reale Leben nicht zur blossen Theorie herabmindern.

Wäre der Grundrechtsschutz durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte blosse Theorie, so wäre die “Selbstbestimmungsinitiative” gar nie lanciert worden. Sie wurde lanciert, um uns den Schutz unserer Grundrechte durch die Rechtsprechung der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) wegzunehmen. Artikel 46 der EMRK, wonach die Konventionsstaaten die Urteile des EGMR umsetzen müssen, und Artikel 122 des Bundesgerichtsgesetzes, das  Revisionsverfahren bei “Verletzung der EMRK”, sollen unwirksam werden.

Wenn die Initianten dieses Ziel erreichen, sind die Grundrechte, die in unserer Verfassung stehen, nicht nur künftigen Volksinitiativen ausgesetzt, die die Initianten in den Vordergrund stellen, sondern auch der Freiheit des Gesetzgebers, die Grenzen der Verfassung zu überschreiten.

Mehr dazu hier:

“Unsere verletzliche Bundesverfassung und die ‘Selbstbestimmungsinitiative'”

 

 

 

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