Die Initiative richtet sich laut Initianten jedenfalls gegen das Abkommen zur Personenfreizügigkeit mit der EU, das dem Referendum unterstand. Gleichzeitig ordnet sie an, dass völkerrechtliche Abkommen, die dem Referendum unterstanden, für das Bundesgericht massgeblich und damit auch bei Verstoss gegen die Verfassung vom Bundesgericht anzuwenden sind. Die Initiative erklärt damit das Abkommen zur Personenfreizügigkeit für massgeblich, das sie beseitigen will. Ein anderes Beispiel: Durch die Regelungen der sogenannten Selbstbestimmungsinitiative werden internationale Verträge wie etwa zum Ballastwasser von Schiffen über die Verfassung gestellt, weil sie dem Referendum unterstanden. Grundbausteine des internationalen Menschenrechtsschutzes wie die Antifolterkonvention, die dem Referendum nicht unterstand oder die Europäische Menschenrechtskonvention, für die das aus Sicht der Initianten auch gilt, werden dagegen von den Initianten als zweitrangig angesehen. Wer soll solche Regelungen verstehen?

Punkt 2 der Stellungnahme von Hochschullehrerinnen und -lehrern der Rechtswissenschaften.

Link zur vollständigen Stellungnahme in 9 Punkten.

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