“Viele Frauen aus dem Asylbereich sind in ihren Herkunftsländern oder auf der Flucht Opfer von sexueller Gewalt und Ausbeutung geworden. Deshalb haben sie hinsichtlich ihrer Unterbringung und Unterstützung spezifische Bedürfnisse. Die Behörden müssen zudem sicherstellen, dass die Frauen in den Asylunterkünften vor Gewalt geschützt sind. Auch im Bereich der reproduktiven und sexuellen Gesundheit bestehen geschlechterspezifische Bedürfnisse, denen Rechnung getragen werden muss.

In der Studie “Analyse der Situation von Flüchtlingsfrauen: Zur Situation in den Kantonen” hat das SKMR untersucht, wie die Kantone ihre Verpflichtungen bei der kollektiven Unterbringung und Betreuung von geflüchteten Frauen erfüllen. Fazit: In gewissen Bereichen und Kantonen wird gute Arbeit geleistet. Oft erschweren aber ungünstige Rahmenbedingungen wie knappe Angebote, fehlende Dolmetschdienste, ungeeignete Räumlichkeiten oder die ungenügende Ausbildung des Personals eine adäquate Betreuung. Besonders auffällig sind die grossen Unterschiede bezüglich der Qualität der Betreuung und der verfügbaren Angebote zwischen den Kantonen. Dies führt zu einer markanten Ungleichbehandlung abhängig vom Aufenthaltskanton.

(…)

Gestützt auf die Ergebnisse und Empfehlungen der Studie hat der Bundesrat in Beantwortung des Postulats Feri am 16. Oktober 2019 einen Bericht verabschiedet, in dem er aufzeigt, welche Vorschläge des SKMR weiterverfolgt werden sollen.”

Link zur vollständigen Publikation.

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