Die Nationalratskommission für Verkehr und Fernmeldewesen verlangt mit einer Motion, dass der Bundesrat nicht mehr allein für die Konzessionerteilung an die SRG zuständig sei. Die Bundesversammlung solle eine Genehmigungskompetenz für eine Rahmenkonzession erhalten:

“Die Konzessionierung der SRG soll neu in eine Rahmenkonzession in der Genehmigungskompetenz der Bundesversammlung und eine Betriebskonzession in der Erlasskompetenz des Bundesrates aufgeteilt werden (“duale Konzessionskompetenz”). Die Rahmenkonzession soll neu durch die Bundesversammlung genehmigt werden (Genehmigungskompetenz) und umfasst die grundsätzlichen Rahmenbedingungen der Konzession. Der Bundesrat wäre für die Erteilung der Rahmenkonzession der SRG zuständig, müsste sie aber der Bundesversammlung zur Genehmigung unterbreiten. Die Genehmigung der Bundesversammlung erginge in der Form des einfachen Bundesbeschlusses (ohne Referendumsmöglichkeit). Die detaillierte Betriebskonzession läge in der Kompetenz des Bundesrates und würde von ihm vergeben. Die Betriebskonzession müsste sich inhaltlich nach den Vorgaben der Rahmenkonzession richten.”

Der Bundesrat empfiehlt diese Motion zur Ablehnung.

Link zur Kommissionsmotion und zur Stellungnahme des Bundesrates.

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Eine alleinige Zuständigkeit des Parlaments, wie Nationalrat Thomas Müller (SVP, SG) in einer Motion gefordert hatte, lehnt die Kommission ab.

Link zur Motion Thomas Müller.

Die Organisation Schutzfaktor M warnt vor einer dualen SRG-Konzession. Auszug aus der Stellungnahme:

“(…) In der Schweiz sind die Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen, sowie die Autonomie der Programmgestaltung durch die Bundesverfassung garantiert (Art. 93 BV). Ohne diese Unabhängigkeit gegenüber Interessensvertreter_innen jeder Art wäre es den Journalist_innen nicht möglich, im Dienst des Gemeinwesens frei zu berichten. Heute ist die SRG gerade wegen ihrer Unabhängigkeit kein «Staatsfernsehen» und kein «Staatsradio». Vielmehr ist sie ein relevanter Teil der «vierten Gewalt», welche die Politik kritisch beobachtet. Die heutigen Checks and Balances dienen dem Schutz der Freiheit und der Selbstbeschränkung staatlicher Macht.

Doch auch in der Schweiz gerät diese Unabhängigkeit unter Druck. Am 14. März wird der Nationalrat über eine Motion abstimmen, welche die Kompetenz zur Vergabe der SRG-Konzession künftig nicht wie bis anhin dem Bundesrat überlassen, sondern auf Bundesrat und Parlament verteilen will (duale Konzessionskompetenz, Motion 16.3629). Das bestehende Modell steht für Kontinuität und Unabhängigkeit. Ein vom Goodwill des Parlaments abhängiges Medienhaus birgt die Gefahr von Selbstzensur und Hofberichterstattung. Die Konzession würde zum parteipolitischen Spielball und geriete in Abhängigkeit der jeweiligen Mehrheiten im Parlament. Das Vorhaben widerspricht der helvetischen Tradition, dass das Parlament Gesetzgeber ist, nicht aber Gestalter des Vollzugs. Das Parlament erlässt das Radio- und Fernsehgesetz und kann so einen grossen Spielraum nutzen, auch bezüglich der SRG.

Um das Recht auf freie Meinungsäusserung und im Speziellen die Medienfreiheit zu wahren, brauchen wir unabhängige Medien und unabhängige Medienschaffende. Diese Motion ist nur einer von mehreren Versuchen, die SRG und damit das Bestehen einer ausgewogenen und unabhängigen Berichterstattung zu schwächen. Aus menschenrechtlicher Sicht würde die Annahme der Motion einen empfindlichen Rückschritt bedeuten.”

Links zur Stellungnahme:

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Denselben Vorstoss kommentiert Casper Selg, langjähriger Programmmitarbeiter der SRG (im Ruhestand), insbesondere ehemaliger Leiter des “Echos der Zeit” und Korrespondent in den USA und in Deutschland, in der “NZZ am Sonntag” vom 5. März 2017, S. 19.

Auszug:

“Der direkte Zugriff der Politik auf  die Medien ist das Kennzeichen von autoritären Regimen. Eine vom Parlament gesteuerte SRG wäre ein Schritt genau in diese Richtung. (…)

Hierzulande hat die SRG bisher weitgehend unabhängig von poliltischem Druck arbeiten können. Es gab und gibt zwar immer heftige Kritik. Die Linken und Grünen halten die Berichterstattung in Teilen für rechtslastig, für ‘SVP-verbogen’. Die Rechten sehen die Kritik immer von links bis linksaussen kommend. Beides versteht sich sozusagen von selber, wenn kritische Berichterstattung denn sein soll. Aber die SRG-Redaktionen hatten bisher – trotuz allen Diskussionen, den nötigen Freiraum. So wie die Bundesverfassung das in Artikel 17 vorschreibt: ‘Die Medienfreiheit ist gewährleistet.’ (…)

Diese Unabhängigkeit würde nun aber massiv eingeschränkt, wenn der Vorschlag der Nationalratskommission für eine sogenannte duale Konzession durchkäme. Und es sieht ganz danach aus. Letztlich würde damit das Parlament und nicht mehr der Bundesrat der SRG die Bedingungen für ihr Handeln vorschreuben. Das darf nicht sein! Ein grosses Medienzhaus darf nicht ausgerechnet vom Parlament gesteuert werden. (…) Abeer wenn die SRG ihre Vorgaben direkt von der Mehrheit im Parlament diktiert erhält, entsteht genau das, was einige ihr immer wieder vorgeworfen haben: ein ‘Staatsradio’, ein ‘Staatsfernsehen’. (…)”

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Im weiteren Verlauf der Diskussion verdienen zwei Punkte Beachtung:

Was wird für die Nahtstelle zwischen Rahmen- und Betriebskonzesson vorgeschlagen?

Welche Erwartungen werden zur Ausübung der Genehmigungskompetenz durch das Parlament ausgetauscht? Ist es für die Medienfreiheit relevant oder nicht, dass das Parlament die Rahmenkonzession mit der SRG nicht selbst aushandeln und erlassen , sondern nur durch einen Genehmigungsbeschluss als ganze annehmen oder ablehnen kann? Eine vorsichtige Haltung  auch gegenüber dieser Begrenzung der Zuständigkeit, die mit einer Genehmigungskompetenz normalerweise verbunden ist, ist angesichts der Bedeutung unabhängiger SRG-Programme allerdings angebracht.

 

 

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