In seinem heute veröffentlichten Bericht äussert der Menschenrechtskommissar des Europarats, Nils Muiznieks, seine grosse Besorgnis darüber, dass durch eine Annahme der Volksinitiative “Schweizer Recht statt fremde Richter” (“Selbstbestimmungsinitiative”) die Wirkung der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK für die Schweiz ausgehebelt und damit der Schutz der Menschenrechte geschwächt würde.

Der Menschenrechtskommissar hält fest, dass das Instrument der Volksinitiative für die bewährte direkte Demokratie sehr wertvoll ist und zur Tradition der Schweiz gehört. Es sei jedoch nötig, dass die Schweiz einen Mechanismus entwickle, der die Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit den Menschenrechten, und speziell mit der EMRK, überprüfe. Der Kommissar empfiehlt den Schweizer Behörden deshalb eine Lösung zu suchen, die gleichzeitig kompatibel ist mit dem internationalen Menschenrechtsschutz und der direkten Demokratie.

Hierzu eine Medienmitteilung von Schutzfaktor M:

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