Das Zürcher Obergericht hat entschieden, einen deutschen Straftäter nicht auszuweisen, weil das Freihandelsabkommen mit der EU dies nicht zulasse. Die Staatsanwaltschaft zieht das Urteil weiter ans Bundesgericht. Es ist vorhersehbar, dass die SVP dieses Urteil sowohl für ihre Anti-Vökerrecht-Initiative (“Selbstbestimmungsinitiative”) als auch für die angekündigte Volksinitiative gegen die Personenfreizügigkeit nutzbar machen wird.

Luzi Bernet, der neue Chefredaktor der “NZZ am Sonntag”, trat dem sogleich mit einem Kommentar unter dem Titel “Die Selbstbestimmungsinitiative der SVP bleibt ein Unding” entgegen (Link zum Kommentar).

Auszug:

“(…) Ist das ein «Skandalurteil», wie die SVP schreibt? Eine Verhöhnung der Stimmbürger, die 2010 mit gut 52 Prozent Ja-Stimmen die Ausschaffungsinitiative angenommen haben und denen man eine «pfefferscharfe Umsetzung» versprochen hat? Es ist gut, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft den Weiterzug ans Bundesgericht angekündigt hat. Ein Grundsatzentscheid in dieser Frage ist zu begrüssen. Dass die SVP auf der Basis des Zürcher Richterspruchs nun Werbung für die «Selbstbestimmungsinitiative» macht, ist ihr nicht zu verargen. Ihre Vorlage will die Verfassung über das Völkerrecht stellen. Doch hätte sie am Urteil des Obergerichtes überhaupt etwas geändert? Das ist zumindest umstritten. Die Initiative, welche die Kündigung der Menschenrechtskonvention in Kauf nimmt, geht aber ohnehin zu weit. Denn sie nimmt dem Einzelnen letztlich ein Instrument aus der Hand, mit dem er sich gegen Anmassungen des Staates zur Wehr setzen kann.”

(“NZZ am Sonntag” 15.10.17, S. 17)

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