“Strassburg” ist kein EU-Gericht.

Klar! Oder doch nicht?

Die Redaktion von Christoph Blochers “Basler Zeitung” (BaZ) hat eine Meldung der Schweizerischen Depeschenagentur bearbeitet und in der Ausgabe vom Samstag, 21. Oktober 2017, veröffentlicht. Darin geht es um den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg, ein Gericht des Europarates. Die Schweiz ist Mitglied des Europarats und stellt ein Mitglied des EGMR, derzeit die Richterin Helen Keller. Für die Schweiz ist “Strassburg” also kein “fremdes” Gericht, sondern ein gemeinsames mit den andern Europaratsstaaten.

Die BaZ aber hat nun diesem Gericht die Abkürzung EuGH beigefügt (siehe Foto). 

EuGH steht für “Europäischer Gerichtshof”: Das Gericht der EU in Luxemburg. Da die Schweiz nicht EU-Mitglied ist, stellt sie auch kein Mitglied des EuGH. Der EuGH ist deshalb in der Tat ein “fremdes” Gericht, und es gehört zu den Kernforderungen der SVP, dass der EuGH keine Zuständigkeit für die Schweiz erlangt.

Im Hinblick auf die Volksabstimmung über ihre Volksinitiative “Schweizer Recht statt fremde Richter” ist die SVP daran interessiert, dass “Strassburg” als EU-Gericht und damit als fremdes Gericht missverstanden wird. Mag sein, dass die falsche Abkürzung ein redaktioneller Fehler ist. Aber er fügt sich gut in die Kampagnenstrategie der SVP ein.

Der Post mit obigem Text auf der Facebookseite von “Unser Recht” und der dazugehörige Tweet wurden stark beachtet und weiterverbreitet. Am 24. Oktober brachte die BaZ eine Berichtigung.

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