Bemerkenswerte Stellungnahmen von Martin Schubarth und Paul Widmer.

Alt-Bundesrichter Prof. Martin Schubarth, seit vielen Jahren ein harter Kritiker der “Strassburger” Rechtsprechung, grenzt sich ab: Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) sei eine wertvolle Errungenschaft, wie die Ereignisse in der Ukraine erneut zeigten, und sei deshalb als solche nicht in Frage zu stellen. Beispiele zeigten „deutlich, wie wichtig das Völkerrecht gerade für kleinere und schwächere Länder und ihre Bewohner sein kann. Einen umfassenden weltweiten Menschenrechtsschutz hat es früher nicht gegeben. Die generelle Infragestellung des Völkerrechts, wie sie teilweise von Seiten der SVP vorgenommen wird, ist deshalb ebenso kurzsichtig wie ungerechtfertigt. Allerdings zeigen diese Beispiele auch, wo der eigentliche Aufgabenbereich des EGMR liegt, den niemand in Frage stellen will und bei dem sich auch keine Probleme mit dem Demokratieprinzip ergeben.“

Mit Blick auf die Ausschaffungsinitiative schreibt Schubarth:

„Es ist kein Zufall, dass im Anschluss an die Annahme von Initiativen, die jede Einzelfallgerechtigkeit verbieten, die Frage aufgeworfen wird, ob in Fällen krasser Unverhältnismässigkeit unter Rückgriff auf höherrangiges Völkerrecht korrigierend eingegriffen werden darf respektive muss. Die Frage kann hier nicht ausdiskutiert werden. Aber sie zeigt eines: Gelegentlich besteht der Bedarf, unter Rückgriff auf Völkerrecht eine krass ungerechte Regelung etwas abzuschwächen.“

Bemerkenswert ist auch, dass sich alt Botschafter Paul Widmer, der als harter Kritiker einer aktiven Aussenpolitik, insbesondere der Aussenpolitik Micheline Calmy-Reys, bekannt wurde, auf die Reformseite stellt. Widmer war 2007-2011 Vertreter der Schweiz beim Europarat.

(Mit der Kritik der beiden Autoren an der Rechtsprechung des EGMR identifizieren wir uns selbstverständlich nicht.)

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