Der Kommentar von NZZ-Redaktorin Katharina Fontana zum Bundesratsbeschluss, die Anti-Völkerrecht-Initiative der SVP ohne Gegenentwurf zur Ablehnung zu empfehlen, zeigt einen zweiteiligen Strategie-Ansatz auf. Erstens: Kalkulierter Ungehorsam gegenüber Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte als bessere Alternative zur Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Zweitens: Verharmlosung der Auswirkungen der Volksinitiative.

Zur Verharmlosung ist daran zu erinnern, dass vor der Abstimmung über die Masseneinwanderungsinitiative die SVP selber eine konsequente Verharmlosungsstrategie fuhr – um danach den Kurs zu ändern und zu behaupten, das Volk habe die Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens bereits beschlossen. Analog dazu könnte sie nach einer Annahme der Anti-Völkerrecht-Initiative behaupten, das Volk habe die Kündigung der EMRK beschlossen.

Eine Alternative ist die Stakeholderstrategie: Während den nächsten etwa zwei Jahren bis zur Volksabstimmung alle Bevölkerungskreise mobilisieren, welche am Schutz der EMRK-Rechte ein besonderes Interesse haben, dazu das Interesse jeder Schweizerin, jedes Schweizers am Menschenrechtsschutz erklären und die kommenden Strassburger Urteile intensiv und allgemeinverständlich erklären.

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