Revision des Asylgesetzes: Wie der unentgeltliche Recihtsbeistand mehrheitsfähig wurde.

Nationalrat Kurt Fluri (FDP/Liberale, Solothurn) zur Asylgesetzrevision:

„(…) Als wir in der Staatspolitischen Kommission den Evaluationsbericht des Asyl-Testzentrums Zürich erhielten, war ich positiv überrascht: Nur 15 bis 19 Prozent der Asylbewerber legten eine Beschwerde ein gegen ihren Entscheid. Die Anwälte machen ihre Arbeit offenbar sehr sorgfältig und wägen im Einzelfall genau ab, ob sich eine Beschwerde lohnt. Die niedrige Beschwerdequote war für mich ausschlaggebend, meine Meinung zum neuen Asylgesetz zu ändern. Ich habe es schliesslich auch im Rat unterstützt – und mit mir die FDP-Fraktion. Es war ein Meinungsumschwung der sich auf Fakten stützte.“

(„Die Zeit“, Schweizer Ausgabe, 24.9.15, S. 12).

Die SVP ergreift wegen der Einführung unentgeltlicher Rechtsbeistände das Referendum gegen die Revision des Asylgesetzes.

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