Der Stellung der Schweiz in Europa droht eine fahrlässige Schwächung.

Hier wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass zumindest die politische Rolle der Schweiz als vollwertiges Mitglied des Europarat eine uneingeschränkte Geltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) voraussetzt, einschliesslich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg. Eine Einschränkung dieser Geltung – und wäre sie auch nur eine bereichsweise, zum Beispiel (wie jetzt durch die Staatspolitische Kommission des Nationalrats beantragt) für Ausweisungen und Ausschaffungen –, würde die Stellung der Schweiz als Mitglied des Europarats beschädigen.

Die meisten Mitglieder der Delegation der Schweiz in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats bewerteten bisher – unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit – ihre Mitgliedschaft in diesem Rat positiv und erachteten sie als wichtig für die Schweiz. Trotzdem muss die Bedeutung des Europarats unter Zeitdruck viel besser bekannt gemacht werden, damit der ohnehin schwierigen Position unseres Landes in Europa nicht aus Unkenntnis und Fahrlässigkeit schwerer Schaden zugefügt werden soll.

Eine Informationsquelle ist der Aussenpolitische Bericht des Bundesrates.

Mehr Informationen auf deutsch finden Sie hier.

Mehr Informationen auf französisch finden Sie hier.

Mehr Informationen auf italienisch finden Sie hier.

Auszug aus dem Abschnitt „Europarat“ des Aussenpolitischen Berichts für 2013, das Jahr der 50-jährigen Zugehörigkeit der Schweiz zum Europarat (Abschnitt 2.3.1., S. 1082 f.):

„Für die Schweiz ist der Europarat in zweierlei Hinsicht wichtig: Zum einen sind die Werte, die er vertritt (Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit), auch in der Bundesverfassung verankert, so dass die Schweiz bei der Mitwirkung im Europarat ihre Erfahrungen einbringen kann. Zum andern sind die vom Europarat in seinen Tätigkeitsbereichen erarbeiteten Standards für alle Mitgliedsländer, also auch die Schweiz, wegweisend.

Der Europarat ist eine Dialogplattform, die es der Schweiz ermöglicht, an der Erarbeitung von zwingenden europäischen Rechtsnormen wie z. B. Übereinkommen mitzuwirken. Die Schweiz legt seit jeher grossen Wert auf solche Übereinkommen und wirkt aktiv bei deren Erarbeitung mit. Folgende Übereinkommen traten 2013 in der Schweiz in Kraft: die Europäische Landschaftskonvention, das Übereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels sowie das Protokoll Nr. 3 zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden.

Überdies hat die Schweiz 2013 die OECD-/Europarats-Konvention über gegenseitige Verwaltungshilfe in Steuersachen sowie die Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt unterzeichnet und ist dem erweiterten Teilübereinkommen des Europarats über die Kulturreiserouten beigetreten.

(…)

Nach langwierigen Verhandlungen verabschiedeten die 47 Vertragsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)12 im April den Text eines Vertragsentwurfs für den Beitritt der Europäischen Union zur EMRK. Während der Verhandlungen setzte sich die Schweiz zusammen mit den anderen Nichtmitgliedstaaten aktiv dafür ein, dass der Vertrag die Gleichbehandlung der Mitgliedstaaten der EU und der Nichtmitgliedstaaten gewährleistet. Schliesslich wurde ein Kompromiss gefunden, der die Aufgabenteilung der EU und ihrer Mitgliedstaaten respektiert, ohne das ausgefeilte System für den Schutz der Menschenrechte zu gefährden, das die EMRK geschaffen hat. Der Vertragsentwurf liegt jetzt beim Gerichtshof der EU in Luxemburg zur Begutachtung. Sein Inkrafttreten in Form eines Zusatzprotokolls zu EMRK wird nicht in naher Zukunft erwartet.

Anlässlich der 123. Sitzung des Ministerkomitees, die am 16. Mai 2013 in Strassburg stattfand, eröffnete der Generalsekretär des Europarats offiziell die dritte Phase der Reform der Institution. Ziel dieser neuen Phase ist die Optimierung der Arbeitsweise und der Koordination der verschiedenen Organe, die für die Überwachung der Umsetzung der Europaratsbeschlüsse zuständig sind. Ebenso soll die Umsetzung ihrer Schlussfolgerungen unter gleichzeitiger Achtung ihrer Unabhängigkeit verbessert werden. Die Abschlusserklärung dieser Sitzung ist sehr allgemein gehalten und wenig verbindlich, weil einige Mitgliedstaaten Vorbehalte gegen eine Stärkung des Überwachungsprozesses äusserten. Die Schweiz unterstützt diese Reform nach wie vor, ebenso die Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die an der Konferenz von Interlaken 2010 angestossen wurde und deren Relevanz allmählich deutlich wird.“

Eine wahre Fundgrube ist der gut zwanzigseitige Anhang des Aussenpolitischen Berichts: Er gibt detaillierte Auskunft über die vielfältige Tätigkeit des Europarats (S. 1158 ff.).

Print Friendly, PDF & Email