Zu den Vorschlägen von Avenir Suisse.

Avenir Suisse legt in ihren Vorschlägen für die Reform des Initiativrechts eine neuartige Schlüsselrolle der Bundeskanzlei an:

Prüfung durch die Bundeskanzlei vor der Unterschriftensammlung: Heute liegt die Prüfung der inhaltlichen Gültigkeit von Volksinitiativen beim Parlament. Dieses befindet sich in dieser Sache jedoch in einem Interessenkonflikt. Die Bundeskanzlei könnte bei einer Prüfung noch vor der Unterschriftensammlung etwas strikter und unabhängiger vorgehen.“

Mehr Informationen auf deutsch finden Sie hier.

Mehr Informationen auf französisch finden Sie hier.

Mehr Informationen auf italienisch finden Sie hier.

Diese Prüfung würde sich auch auf die Verfassungsmässigkeit der Gesetzesinitiative erstrecken, deren Einführung Avenir Suisse vorschlägt. Die Bundeskanzlei wäre aber dieser zugleich hoch politischen und juristisch anspruchsvollen Schlüsselstellung weder durch ihre Hauptrolle als Stabsstelle der Landesregierung, noch durch ihre politische Legitimation, noch durch ihre fachliche Ausstattung gewachsen. Durch diese Lösung könnte das Manko der fehlenden Verfassungsgerichtsbarkeit nicht ausgeglichen werden. Zutreffend wies Professor Andreas Auer in der SRF-Sendung „10 vor 10“ am Dienstag, 7. April 2015 auf dieses ungelöste Problem hin.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Print Friendly, PDF & Email