“Völkerrechtliche Verträge, die aufgrund ihrer Bedeutung auf der gleichen Stufe wie die Bundesverfassung stehen, sollen dem obligatorischen Referendum unterstehen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. August 2018 eine entsprechende Änderung der Bundesverfassung in die Vernehmlassung geschickt. Er begrüsst zudem eine Vorlage des Parlamentes, wonach künftig für die Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen je nach Tragweite der Bundesrat oder das Parlament und gegebenenfalls die Stimmbevölkerung zuständig sein sollen. Beide Vorlagen stärken die Mitsprache der Bevölkerung und damit die demokratische Legitimation des Völkerrechts.”

Vollständige Medienmitteilung des Bundesrates und Dokumente:

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Zur Geschichte des Staatsvertragsreferendums und seiner Erweiterungen ein Artikel von Christoph Wehrli.

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