“Die Frage der Menschenrechte für Migranten kann man nicht auslagern.” Unter diesem Titel beurteilen Martina Caroni und Stephanie Motz die Zusammenarbeit der EU und der Schweiz mit der libyschen Küstenwache als völkerrechtlich problematisch.

“(…) Wenn europäische Staaten und die Schweiz mit afrikanischen Staaten oder Milizen zusammenarbeiten und diese unter anderem mit Geld für den Grenzschutz letztlich indirekt dazu anstiften, Menschenrechtsverletzungen zu begehen, dann dürfen sie nicht blauäugig annehmen, dass sie auf sicherem Boden stehen. Vielmehr könnten sowohl die Geldzahlungen als auch die materielle Unterstützung dazu führen, dass ihnen die von Drittstaaten bzw. privaten Gruppierungen begangenen Völkerrechtsverletzungen – etwa die Verletzung des Rechts, jedes Land zu verlassen, sowie ganz allgemein eine menschenrechtswidrige Behandlung – zugerechnet und sie hierfür verantwortlich gemacht werden.”

Link zum Artikel, der in der NZZ vom 21. Oktober 2017 erschien.

Martina Caroni ist Ordinaria für öffentliches Recht und Völkerrecht an der Universität Luzern; Stephanie Motz ist Wissenschaftliche Assistentin und Doktorandin an der Universität Luzern und Barrister in Zürich.

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