Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) soll zur Jahreswende 2020/21 durch die Nationale Menschenrechts-Institution (NMRI) abgelöst werden. Aber es ist unsicher, ob die NMRI bis dann bereitsteht. Deshalb muss der Beschluss, das SKMR per Ende 2020 aufzuheben, abgeändert werden: Das SKMR, eine wichtige präventive Institution zum Schutz der Menschenrechte, mit einem eindrücklichen Leistungsausweis, soll weiterarbeiten können, bis die NMRI tatsächlich tätig wird.

Maya Hertig Randall* und Daniel Hürlimann** erläutern dies in der “Republik” von Mittwoch, 7. August 2019 unter dem Titel “Die Schweiz, die FDP und die Menschenrechte”. (Link zum Artikel.)

Auszug:

“(…) Menschen­rechte nachhaltig abzusichern, ist eine anspruchsvolle Aufgabe – auch in der Schweiz. Sie erschöpft sich nicht im Rechts­schutz, sondern erfordert Prävention und Sensibilisierung. Gerade das Kompetenz­zentrum für Menschen­rechte leistet hierzu wertvolle Beiträge: Es ist weder eine Beschwerde­stelle noch ein Gericht, sondern sorgt mit seiner praxis­nahen Aufklärungs- und Forschungs­arbeit dafür, dass die Menschen­rechte einerseits bekannt sind und andererseits respektiert werden. Das Kompetenz­zentrum organisiert Veranstaltungen und Weiter­bildungen und steht den Behörden, Nichtregierungs­organisationen oder der Privat­wirtschaft als Dienstleistungs­zentrum zur Verfügung.

(…)  Eigentlich besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass aufs Pilotprojekt eine definitive Nachfolge­institution folgen soll. Bei der Frage jedoch, wie diese im Detail auszusehen hätte, gehen die Meinungen auseinander. Und unabhängig davon besteht die grosse Gefahr, dass das Kompetenz­zentrum abgeschafft wird, bevor die Nachfolge­institution ihren Betrieb aufnimmt.

Der Bundesrat hat im Juni 2017 den Vorentwurf für ein Bundes­gesetz über die Unterstützung einer nationalen Menschenrechts­institution (NMRI) in die Vernehmlassung geschickt. Eine der ablehnenden Stellungnahmen stammt überraschend von der FDP.

(…) Derzeit sieht es ganz danach aus, als ob das Projekt auf die lange Bank geschoben werden soll; das ist bedenklich und ineffizient. In der Sommer­session hat Bundesrat Cassis in der Frage­stunde geäussert, dass die sogenannten Vertiefungs­arbeiten zur Menschenrechts­institution im dritten Quartal 2019 abgeschlossen sein sollten. Das ist eine äusserst vage Zusicherung. Sie nährt die Befürchtung, dass der Gesetzes­entwurf kaum noch dieses Jahr ins Parlament kommen wird und das offizielle Ziel, die neue Institution per Anfang 2021 einzusetzen, kaum realisierbar sein dürfte. Trotzdem soll das heutige Kompetenz­zentrum per Ende 2020 aufgelöst werden.

Es wird also in Kauf genommen, dass eine Lücke entsteht und wertvolles Know-how verloren geht.”

*Maya Hertig Randall ist ordentliche Professorin an der Uni Genf, Direktorin des Departements für öffentliches Recht und Vize­präsidentin des Vereins «Unser Recht».

**Daniel Hürlimann ist Assistenz­professor an der Uni St. Gallen, Co-Direktor der Forschungs­stelle für Informations­recht und Vorstands­mitglied von «Unser Recht».

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