Alt-Bundesrichter Niccolò Raselli kommentiert in der Zeitschrift für Schweizerisches Recht (138 2019 I Heft 3, S. 269 ff.) die Justiz-Initiative. Er kommt zum Schluss, dass es zu begrüssen wäre, “wenn das Parlament einen Gegenvorschlag zur Initiative vorlegen und für dessen Umsetzung gleichzeitig einen Gesetzesentwurf ausarbeiten würde”.

“Ein durch die einmalige Wahl charakterisiertes Wahlverfahren, kombiniert mit einem Abberufungsverfahren, und die Evaluation der Kandidaten und Kandidatinnen und die daraus resultierende Wahlempfehlung durch eine unabhängige Kommission würde die Unabhängigkeit des Bundesgerichtes optimal gewährleisten”, stellt Raselli als Fazit fest. “Die Richterwahlen würden damit auch in dem Sinne entpolitisiert, als nicht parteigebundene Kandidaten und Kandidatinnen gleiche Chancen hätten wie die einer politischen Partei zugehörigen. Denn ohne Not könte sich das Parlament von den Empfehlungen der Fachkommission nicht distanzieren.” (S. 282)

Die Bestimmung der Mitglieder des Bundesgerichts durch das Los sei jedoch der falsche Weg. Sie verkenne, “dass es sich bei der Wahl der Richter und Richterinnen um einen höchst verantwortungsvollen Staatsakt handelt, der nicht dem Zufall überlassen werden darf.” (S. 282 f.)

“(…) l’idée de tirer au sort les membres du Tribunal fédéral (…) peut sembler séduisante; toutefois, elle ne reconnaît pas que l’élection des juges est un acte étatique hautement responsable qui ne doit pas être laissé au hasard.” (p. 283)

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