Vorderthal-Rede vom 29.6.14: EU-Abwehr und “Landesrecht vor Völkerrecht” als Teile eines Ganzen.

Der Wortlaut von Christoph Blochers Vorderthal-Rede vom 20. Juni zeigt, dass “Landesrecht vor Völkerrecht”, das Bestreiten des Geltungsanspruchs jeden Völkerrechts ausser dem zwingenden, ebenso hohe Priorität hat wie die Beziehung zur EU.

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Die beiden Themen bilden für ihn Teile eines Ganzen. In der Rede wirft er dem Bundesgericht Verfassungsbruch vor, weil es in einem Urteil nichtzwingendes Völkerrecht gelten liess. Die Forderung nach Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), mit der Konsequenz, dass auch mit Mitgliedschaft der Schweiz im Europarat unhaltbar wird, ist die zwingende Folge. Wer meint, diese Auseinandersetzung könne man sich ersparen, indem der Gesetzgeber den höchst politischen Entscheid, ob und wann die EMRK bei Ausweisungen und Ausschaffungen noch gelten soll, ans Bundesgericht abschiebt, täuscht sich.

 Das Bundesgericht ist schon jetzt in Blochers Visier. Wenn es künftig die EMRK in Geltung lässt und Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte respektieren wird, auch wenn dies der Gesetzgeber im Ausführungsgesetz zur Ausschaffungsinitiative nicht ausdrücklich vorsehen sollte, sind Blocher und seine Partei entschlossen, das Bundesgericht mit einer Volksinitiative an die Kandare zu nehmen. Die durch den Nationalrat in erster Lesung verabschiedete Umsetzung der Ausschaffungsinitiative ist deshalb ein zum Scheitern verurteilter Versuch zur Flucht aus der gesetzgeberischen Verantwortung. (Die Vorlage ist jetzt im Ständerat.)

Auszug:

„(…) Volksentscheide werden nicht umgesetzt. Die vom Volk angenommene Ausschaffungsinitiative wird nicht vollzogen. Die kriminellen Ausländer sind noch immer da – dabei hat der Souverän vor vier Jahren beschlossen, diese auszuweisen. 

Die Durchsetzungsinitiative wird ebenfalls auf die lange Bank geschoben. 

Obwohl am 9. Februar das schweizerische Volk einen entscheidenden Pflock eingeschlagen hat und der exorbitanten Massenzuwanderung einen Riegel geschoben hat, wird gegen den Volkswillen gehandelt. Das internationale Recht – also fremdes Recht – wird eigenmächtig über das geltende Landesrecht – also eigenes Recht – gesetzt. 

Völkerrecht soll mehr gelten als Schweizer Recht. Ausländische Machthaber sollen über uns herrschen. 

Der neuste Coup: Man will die Schweiz schleichend in die EU führen. 

Wo bleibt eigentlich die Volksherrschaft – die direkte Demokratie? Welcher Staatsform entspricht das, wenn ein Einzelner oder eine regierende Gruppe ihre eigene Meinung gegenüber der Meinung der Mehrheit der Bürger durchsetzt? 

Meine Damen und Herren, das nennt man Diktatur! 

Und in einer Diktatur werfen sich meist die Wissenschaftler zuerst den Herrschenden zu Füssen. Und bei uns?

Haben wir nicht hoch angesehene Staatsrechtler und Professoren, die mit lange Zeit verheimlichten und öffentlichen Gutachten unseren Diktatoren eine Rechtfertigung geben? 

Haben wir nicht Bundesrichter, die neuerdings nicht nur zwingendes, sondern allgemein das Völkerrecht einiger weniger über das vom Volk gewollte Landesrecht stellen? 

Meine Damen und Herren, darum stehe ich hier, und darum sind Sie heute hierher gekommen, um laut und deutlich durch das Schweizerland nach Bern zu rufen: “Das lassen wir nicht zu.” Jetzt ist Schluss mit all den üblen, undemokratischen, an Diktaturen erinnernden Ränkespielen! (…)

Meine Damen und Herren, wer Ohren hat, der höre! Wer Augen hat, der sehe! Trotz allem Schönreden, bei allem Verschleiern, bei all dem Verdecken der wahren Absicht, merkt man: Zurzeit wird in Bundesbern die Schweiz preisgegeben. Es ist das politische Ziel des Bundesrates und der überwiegenden Mehrheit des Parlaments, die schweizerischen Staatssäulen niederzureissen. (…)

Jeder Politiker weiss auch, dass der bevorstehende Rahmenvertrag, der in den kommenden Monaten vors Volk kommt, die Schweiz verpflichten wird, fremdes – auch künftiges, heute noch unbekanntes – EU-Recht automatisch zu übernehmen und den EU-Gerichtshof als Gerichtsinstanz anzuerkennen

Fremdes Recht und fremde Richter sollen unseren Rechtsraum füllen. Nicht mehr durch den Willen des Volkes, sondern nach dem Willen fremder Staaten soll die Schweiz leben! Damit erfolgt ein Anschluss der Schweiz an die EU – gegen den ausdrücklichen Willen des Volkes. (…)

Nicht mehr der Bürger soll entscheiden. Verwaltung, Regierung, Parlament und Richter werden sich über die betroffenen Bürger hinwegsetzen: Für schweizerische Verhältnisse heisst dies Diktatur. 

So hat sich auch unser höchstes Gericht auf diesen Weg begeben: 

Das Bundesgericht hat unlängst offiziell entschieden, internationales Recht gehe dem Schweizer Recht vor. Ausgerechnet beim ablehnenden Entscheid zur Ausweisung eines mazedonischen Drogenhändlers erhoben die Bundesrichter das nicht zwingende Völkerrecht zum Mass aller Dinge. Sie stellen damit nicht nur das zwingende Völkerrecht wie Verbot von Folter, Genozid, Aufhebung des Sklavenverbotes usw., sondern generell das internationale Recht über das vom Volk genehmigte Landesrecht. Die Stimmbürger können demnach beschliessen, was sie wollen: Es gilt nicht mehr ihr eigenes Recht, sondern das fremde Recht. 

Dieses Urteil bedeutet einen Verfassungsbruch. Denn Artikel 2 unserer Bundesverfassung verpflichtet auch das Bundesgericht, „die Freiheit und die Rechte des Volkes“ ebenso wie die „Unabhängigkeit des Landes“ zu wahren.

Wie war es aber 1999, als man das Schweizer Volk von einer Revision der Bundesverfassung überzeugen musste? In der Botschaft zu jener Abstimmung hiess es, es sei „bewusst darauf verzichtet worden, die Streitfrage betreffend das Verhältnis von Völkerrecht und Bundesrecht im Rahmen der Nachführung zu klären“. Auch sei – so wurde versichert – die neue Bundesverfassung „nicht auf einen Integrationsschritt ausgerichtet“ und darum bewusst „europaneutral“. Wenn nun das Bundesgericht die Europäische Menschenrechtskonvention generell als übergeordnet erklärt, verstösst es gegen die gemachten Versprechen und damit auch gegen „Treu und Glauben“. 

Meine Damen und Herren, die hohen Richter scheinen vergessen zu haben, was schon der Bundesbrief vom 1291 enthielt. Damals wurde festgehalten, dass die Schweiz nicht nur keine fremden Richter will, sondern ausdrücklich wurde auch betont, dass von den Richtern hohe charakterliche Eigenschaften zu verlangen sind. Soll dies alles nicht mehr gelten?

Sie sehen, meine Damen und Herren, alle drei Staatsgewalten – Regierung, Parlament und nun also auch das Bundesgericht – haben sich aufgemachtden Willen des Volkes zu missachten, zu umgehen, auszutricksen und schliesslich auszuschalten. (…)

Nun, meine Damen und Herren, neuestes Beispiel, wie der Wille des Volkes ausgeschaltet werden soll, sind die Bestrebungen, wie der Zuwanderungsartikel, den das Volk am 9. Februar 2014 beschlossen hat, nicht umgesetzt werden soll. (…)

Wenn es darum geht, den Bürger als Souverän auszuschalten, so eilt – wie oft in der Geschichte – auch die Wissenschaft den neuen Diktatoren zu Hilfe. 

Der Bundesrat hat einen der grössten Euroturbos – Professor Daniel Thürer – mit einem Gutachten betraut, das darauf ausgerichtet ist, die Schweiz in die EU zu führen. Die EU stelle eine alles überragende „Wertegemeinschaft“ dar und vertrete darum gemeinsame, übergeordnete Werte. Darum stehe das EU-Recht über dem Landesrecht. Auf solch fintenreichen Pfaden wird der Bundesrat der EU willfahren und, wie er sagt, 2016, also nach den eidgenössischen Wahlen, einen Vertrag über institutionelle Bindungen abschliessen. Nochmals: Es geht dabei um die Übernahme von künftigem, fremdem Recht und von fremden EU-Richtern und zwar auf allen Gebieten, in denen wir mit der EU Verträge abgeschlossen haben oder noch abschliessen werden. (…)“

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SVP-Präsident Toni Brunner:
“Unsere geplante Volksinitiative ‘Landesrecht vor Völkerrecht’ wird aktueller denn je.”

(In der “SonntagsZeitung”, 22.6.14, S. 3, zu einem Maulwurfsartikel über die Arbeit einer angeblichen “geheimen Denkgruppe aus dem Umfeld der Bundeskanzlei”.)

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