Leider können Menschen, die vom Islam zu Christentum konvertierten, in Ländern wie Iran und Afghanistan an Leib und Leben bedroht sein. In solchen Fällen verbietet die Flüchtlingskonvention, sie zur Rückkehr in ihr Herkunftsland zu zwingen. “Gleichzeitig muss die Behörde verhindern, dass Migranten aus den betreffenden Ländern den Glaubenswechsel nur vortäuschen, um sich ein Bleiberecht in der Schweiz zu sichern”, schreibt die “Schweiz am Wochenende” in einem Bericht über ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Link zum Artikel).

“Die Richter in Strassburg haben vergangenen November die Wegweisung eines zum Christentum konvertierten Afghanen aus der Schweiz gestoppt. In der Urteilsbegründung bemängelten sie, die Schweizer Behörden hätten zu wenig ernsthaft geprüft, wie der Betreffende seinen christlichen Glauben ausübe, und ob er diesen bei einer Rückkehr weiterhin praktizieren könnte, ohne um sein Leben zu fürchten.”

Das Staatssekretariat für Migration betrachtet dieses Urteil als Einzelfall, der seine Praxis nicht grundsätzlich in Frage stellt: «Das SEM prüft jedes Asylgesuch sorgfältig und einzelfallspezifisch und berücksichtigt dabei den jeweiligen Kontext im Heimatstaat der asylsuchenden Person.»

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