Der Verein eJustice.CH (vormals Schweizerischer Verein für Rechtsinformatik SVRI) hat im Jahr 2016 ein Projekt zur Verbesserung der Zugänglichkeit kantonaler Urteile lanciert. In einem ersten Schritt wurde in den Kantonen eine Umfrage zur Urteilspublikationspraxis durchgeführt. Die Autoren, Daniel Hürlimann und Daniel Kettiger, präsentieren die Ergebnisse dieser Umfrage und informieren über das weitere Vorgehen in diesem Projekt. Link zum Artikel in der “Richterzeitung”.

Daniel Hürlimann ist Vorstandsmitglied des Vereins eJustice.CH sowie des Vereins “Unser Recht”  und Assistenzprofessor für Informationsrecht an der Universität St. Gallen.
Daniel Kettiger ist Verwaltungswissenschafter, Rechtsanwalt und externer Projektleiter am Kompetenzzentrum für Public Management der Universität Bern sowie Mitglied des Vereins eJustice.CH.

Auszug aus dem “Ausblick”.

“Die Verbesserung der Zugänglichkeit kantonaler Urteile liegt nicht nur im Interesse von Wissenschaft und Anwaltschaft, sondern dient in Zeiten abnehmender Gerichtsberichterstattung auch der Justiz selbst. (…)

Nachdem Stimmen, die sich grundsätzlich gegen die Publikation von Urteilen im Internet aussprechen, in den letzten Jahren leiser geworden sind, wird als Argument gegen den Ausbau der Urteilspublikation vermehrt auf finanzielle Überlegungen und insbesondere auf den Anonymisierungsaufwand verwiesen. Auch wenn dieser Aufwand durch entsprechende Vorkehrungen bereits beim Verfassen eines Urteils minimiert werden kann, sollte ein Urteil so verfasst sein, dass es für die direkt betroffenen Parteien verständlich ist. Bei Verfahren mit einer grossen Anzahl an Beteiligten kann es daher angezeigt sein, auf die Verwendung von Platzhaltern [Beschuldigter 1, Beschuldigter 2 etc.] zu verzichten.

Die Anonymisierung von Urteilen sollte mit speziell dafür programmierter Software selbstverständlich weniger Zeit beanspruchen als ohne. (…)

Eine Analyse durch die das Leuchtturmprojekt begleitende Arbeitsgruppe des Vereins eJustice.CH kam zum Ergebnis, dass die Problematik der Anonymisierung einer vertieften Bearbeitung bedarf. Es ist deshalb vorgesehen, in der zweiten Hälfte 2018 einen besonderen Workshop dieser Thematik zu widmen. An diesem sollen ein Überblick über die vorhandenen IT-Tools zur Anonymisierung erstellt, Erfahrungen aus Gerichten zusammengetragen und anschliessend die Probleme der Anonymisierung diskutiert und Ansätze zu Lösungen erarbeitet werden. Die Teilnahme am Workshop wird auf Einladung hin erfolgen. Die Ergebnisse werden zu einem späteren Zeitpunkt in geeigneter Form zugänglich gemacht. (…)”

Print Friendly, PDF & Email