Das Heft 1/2021 des “Schweizerischen Zentralblatts für Staats- und Verwaltungsrecht” ist der schweizerischen Justiz und insbesondere den Richterwahlen gewidmet.

“Das Parteibuch der Richterinnen und Richter: Fluch oder Segen?” In einem Kurzbeitrag unter diesem Titel kommt Prof. Benjamin Schindler – er übernahm soeben von Prof. Giovanni Biaggini die Redaktionsleitung des “Zentralblatts” – zum Schluss, die Justiz-Initiative sei ein “Alarmzeichen”:

“(…) Die Parteizugehörigkeit kann ein sinnvolles Auswahlkriterium sein, um eine ausgewogene Zusammensetzung der Richterbank zu erreichen. Wird das Parteibuch hingegen zum alles dominierenden Ausschlusskriterium, leidet die Repräsentativität der Justiz ebenso wie ihre Akzeptanz. Die «Justiz-Initiative» ist ein Alarmzeichen dafür. Das Parlament sollte daher den Mut aufbringen, endlich auch Personen ohne parteipolitische Bindung in das Richteramt zu wählen. Auch bei der Wahl Reichels musste das Parlament über seinen Schatten springen. Denn zum ersten Mal wählte es damals einen konfessionslosen Richter. Nach mehr als 170 Jahren ist die Zeit überreif, auch das Erfordernis des parteipolitischen Bekenntnisses fallen zu lassen.”

Abhandlungen:

Prof. Michele Luminati, Dr. Filippo Contarini: “Die Bundesrichterwahlen im Wandel. ‘Kampfwahlen’, ‘Denkzettel’ und andere Eigentümlichkeiten”.

Gabriel Gertsch: “Richterliche Unabhängigkeit und Konsistenz am Bundesverwaltungsgericht: eine quantitative Studie”.

Übder die Studie von Gertsch berichtete Kathrin Alder in der NZZ unter dem Titel “Strenge SVP, milde SP: Beim Asylrecht entscheiden Richter politisch” (Link zum Artikel). Im Kommentar dazu fordert sie das Bundesverwaltungsgericht auf, vorliegende Ideen zur ausgewogeneren Bildung der Spruchkörper zu prüfen: “Es darf nicht sein, dass der Gang ans Gericht für Asylsuchende einem Dreh am Glücksrad gleichkommt.” (Link zum Kommentar.)

 

 

 

 

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