Wie die Initianten dem Vorwurf der Wirtschaftsschädigung zu begegnen versuchen

Wie Sie wohl selber schon feststellten, stellte die NZZ auf der Meinungsseite Artikel der Professoren Hans-Ueli Vogt und Andreas Auer pro und kontra Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter“ gegenüber (Links siehe unten). Auers Beitrag ist eine Fundgrube von Argumenten. Im Facebook wurde darauf hingewiesen, dass diese für die direktdemokratische Auseinandersetzung nun da und dort noch der Vereinfachung bedürften.

Vogts Artikel zeigt, dass sich die Initianten intensiv um „die Wirtschaft“ bemühen. Sie mögen zum Beispiel durch eine Äusserung des Präsidenten der FDP Schweiz, Philipp Müller, aufgeschreckt worden sein, er habe Anrufe besorgter Unternehmer erhalten, die FDP/Liberalen sollten die Annahme dieser wirtschaftsschädigenden Initiative verhindern. Vogt greift nun auf die Aversion gegen wirtschaftsrelevantes Europarecht zurück, die in Wirtschaftskreisen noch immer einen gewissen Anhang haben dürfte. Klar wird aber auch, dass die Volksinitiative eine Verständigung mit der EU über die institutionellen Fragen bis zur Unmöglichkeit erschweren und damit die Weiterführung des Bilateralismus verunmöglichen könnte.

Erstaunlich ist, wie Vogt die EMRK in diesem Beitrag in den Hintergrund rückt. Das ist vielleicht nicht unklug, nachdem sich zeigt, dass Wirtschaftskreise von Thomas Schmidheiny bis zur UBS an der Möglichkeit, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde zu führen, akut interessiert sind, und sich selbst SVP-Anwälte nicht in Strassburg-Abstinenz üben. Und dass sich in der Zürcher Sektion von Human Rights Watch eine ökonomische Crème de la Crème im Zeichen des internationalen Menschenrechtsschutzes zusammenfindet.

Mehr Informationen von Hans-Ueli Vogt finden Sie hier.

Mehr Informationen von Andreas Auer finden Sie hier.

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