Amnesty Schweiz, Humanrights.ch und Operation Libero / NZZ-Kommentar: “Zum Schaden der Schweiz”

Aus der Stellungnahme von Amnesty Schweiz unter dem Titel „Unverantwortlich!“:

„Das Initiativprojekt «Schweizer Recht vor fremdem Recht» bedroht unsere grundlegenden Menschenrechte: Bei Annahme einer solchen Initiative könnten Grundrechte künftig durch Mehrheitsbeschlüsse eingeschränkt werden. Damit würden Tür und Tor geöffnet für eine Diskriminierung von Minderheiten, deren Rechte bisher vom internationalen Recht und insbesondere von der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK geschützt wurden.“

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Aus der Stellungnahme von Humanrights.ch unter dem Titel „Eine Mogelpackung zur Schwächung des Grundrechtsschutzes in der Schweiz“:

„Was die SVP als Stärkung der Volksrechte verkauft, erweist sich bei näherem Hinsehen als Frontalangriff auf unsere Grundrechte, welche durch internationale Menschenrechtsverträge garantiert sind.

Im Konfliktfall würde die SVP lieber die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK aufkünden als von ihrer Verabsolutierung der Volksentscheide abzurücken. Die EMRK zu kündigen käme einer rechtsstaatlichen Bankrotterklärung gleich. Die EMRK schützt die fundamentalen Rechte aller Menschen in Europa und hat wesentlich dazu beigetragen, auf den Trümmern des 2. Weltkrieges ein Europa der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und des wirtschaftlichen, sowie sozialen Fortschritts aufzubauen. Eine allfällige Kündigung würde nicht nur den Grundrechtsschutz der Schweizer Bevölkerung bedrohen, sondern auch den Schutz der Menschenrechte in Europa massiv schwächen.“

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Mehr Informationen auf französisch finden Sie hier.

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Aus der Stellungnahme der Operation Libero unter dem Titel „Die SVP-Rechtsbruch-Initiative: An der Idee der Souveränität berauscht“:

 „Schlüssel zum Verständnis der Untauglichkeit der Initiative ist das Wort „Vorrang“, das zwei verschiedene Bedeutungen hat. Im Verhältnis von Bundesrecht und Kantonalem Recht gibt es beispielsweise einen echten Vorrang des Bundesrechts. Dies bedeutet schlicht, dass Bundesrecht das entgegenstehende kantonale Recht verdrängt. Das kantonale Recht entfaltet in diesem Bereich keine Wirkung mehr. Es ist ein toter Ast der Rechtsordnung.

Mit dem Völkerrecht ist es anders. Diesem gegenüber hätte die Bundesverfassung (bei Annahme der SVP-Initiative) nur einen unechten Vorrang. Das Völkerrecht besteht im Wesentlichen aus Verträgen unter Staaten. Wenn diese durch innerstaatliches Recht verletzt werden, werden sie deswegen nicht verdrängt, sondern gebrochen. Der Sinn von Verträgen liegt in ihrer Verbindlichkeit. Wenn sie gebrochen werden, entfalten sie Konsequenzen. Welche Konsequenzen genau, das ist vom Vertragswerk abhängig. Manche völkerrechtlichen Verträge sind mit sehr wirksamen Mechanismen gegen Vertragsverletzungen ausgestattet. Dazu gehört beispielsweise die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) mit einem Gericht, das verbindlich über den Vertragsbruch entscheidet und den betroffenen Staat zur Aufhebung des Vertragsbruchs verpflichten kann. 

 Die Initiative regelt also gar nicht, wann das Völkerrecht zu Gunsten der Verfassung zurückstehen muss, sondern, wann Völkerrecht im Namen der Verfassung gebrochen werden soll. Die Initiative würde die Schweiz regelmässig zur Vertragsbrüchigkeit zwingen. 

Indem der Text der Initiative verlangt, dass Verträge gekündigt werden müssten, die der Verfassung widersprechen (Art. 56a E-BV), gesteht der Initiativtext selber zu, dass diese Verträge der Verfassung vorgehen, solange sie in Kraft sind.“

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In der „Neuen Zürcher Zeitung“ kommt  Redaktor Markus Hofmann unter dem Titel „Zum Schaden der Schweiz“ zu einer klaren Beurteilung:

 „Auffälligerweise macht gerade die Schweiz überdurchschnittlich viel von den Beschwerdemöglichkeiten an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg Gebrauch. Den Schweizer Einwohnern liegt anscheinend viel daran, sich für ihre Rechte einsetzen zu können.

Die Diagnose der SVP trifft zu: Die Strassburger Rechtsprechung übt massgeblichen Einfluss auf das Schweizer Recht aus. Doch auch wenn einzelne Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs Kritik verdienen, so besteht deswegen kein Grund, die Leinen zwischen der EMRK und der Schweiz zu kappen.

Die SVP verkennt, dass die in der EMRK verankerten Werte auch die Werte der Schweiz sind. Wer die Menschenrechtskonvention frontal angreift, schadet letztlich der Schweiz selber.“

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