Zu den Bedingungen, welche das Regime in Eritrea erfüllen müsse, bevor es zu einer Migrationszusammenarbeit mit der Schweiz kommen könne, gehörten unter anderem die Kooperation mit internationalen Menschenrechtsorganisationen sowie der Zugang zu den Gefängnissen, erklärte Botschafter Eduard Gnesa. Zudem müsse sichergestellt sein, dass Rückkehrern keine Verfolgung und Bestrafung drohten, so Gnesa. Diverse Berichte legten nahe, dass dies nicht der Fall sei.

NZZ-Bericht vom 17.2.16: hier.

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