“Transparenz in der Justiz: Verbesserte Zugänglichkeit zu Gerichtsurteilen.” Unter diesem Titel veröffentlichte Daniel Hürlimann einen Artikel in der “Neuen Zürcher Zeitung” (Link).  Der Autor ist Assistenzprofessor für Wirtschaftsrecht und Direktor der Forschungsstelle Informationsrecht an der Universität St. Gallen sowie Vorstandsmitglied des Vereins des Vereins «eJustice.CH».und des Vereins «Unser Recht».

Der Beitrag mündet in folgende Feststellungen:

“Der Verein «eJustice.CH» hat im Frühling 2016 ein Projekt zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Urteilen lanciert. So soll erreicht werden, dass die Open-Government-Data-Strategie des Bundesrates auch für Daten der Justiz umgesetzt werden kann. Dies würde nicht zuletzt auch für die Wissenschaft ganz neue Möglichkeiten eröffnen, um Aussagen über die Gerichtspraxis machen zu können. So gibt es heute kaum Daten zur Frage, inwiefern der Zugang zur Justiz in der Schweiz gewährleistet ist. Es wurde wiederholt die These geäussert, dass sich aufgrund der hohen Gerichtskosten heute nur noch Wohlhabende und – mit staatlicher Unterstützung – wenig Verdienende den Schritt ans Gericht leisten können. Darüber hinaus stehen auch menschenrechtliche Fragen zum Zugang von Frauen, Kindern und älteren Menschen zur Justiz im Raum. Solche und viele andere Fragen können erst dann von der Justizforschung untersucht werden, wenn die zugrunde liegenden Daten zugänglich sind.”

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