Christoph Blocher persönlich führte in der Auseinandersetzung um die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) an, die Schweiz könne sich ein Vorbild an der Europäischen Union (EU) nehmen: Diese sei der EMRK auch nicht beigetreten.

Weshalb ist das so? Weil der eigene Gerichtshof der EU, der EuGH in LUXEMBURG- eben nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)  in STRASSBURG -, selber Beschwerden gegen Verletzungen der Menschenrechte behandelt. Dem Vernehmen ist in der EU die Meinung verbreitet, der EuGH sei kompetenter zusammengesetzt als der EGMR. Das bleibe dahingestellt – und ist für Blocher mit Sicherheit kein relevanter Aspekt, denn er will ja nicht, dass die Schweiz der EU beitritt…

Anlass zu diesen Hinweisen gibt ein hartes Urteil, das der EuGH soeben in einem Menschenrechtsfall gegen Grossbritannien betreffend Vorratsdatenspeicherung gefällt hat. Link zum Bericht hier.

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