Die Schweizerische Gesellschaft für Aussenpolitik / Association suisse de politique étrangère befürwortet im Vernehmlassungsverfahren den Gesetzesvorentwurf zur Unterstützung einer nationalen Menschenrechtsinstitution. Link zur Vernehmlassung.

Auszug:

“(…) Es steht der Schweiz gut an, dass sie in Art. 54 Abs. 2 BV u.a. als Ziel der Schweizer Aussenpolitik festhält, die Achtung der Menschenrechte zu fördern. Konsequenterweise weist der Bundesrat in seiner Aussenpolitischen Strategie 2016–2019 auf die transversale Bedeutung von Menschenrechten bei der Gewährleistung von Frieden, Sicherheit und Wohlstand auf internationaler Ebene hin. Die Förderung der Menschenrechte bildet demnach einen grundlegenden Pfeiler der schweizerischen Aussenpolitik. Der dort (S. 9) festgestellte Druck auf die Menschenrechte dürfte sich seit Abfassung dieses Dokument im Februar 2016 aufgrund weltpolitischer Ereignisse nur noch verstärkt haben. Zu Recht wird aber gleichzeitig auch in der gestützt auf die Aussenpolitische Strategie erlassenen Menschenrechtsstrategie 2016-19 des EDA auf die Bedeutung der Menschenrechte in der Schweiz hingewiesen. Es gilt damit nicht nur nationale Menschenrechtsinstitutionen im Ausland zu unterstützen (ebd. S. 17f.), sondern selbst in der Schweiz institutionell gleichzuziehen. Die Gründung einer NMRI ist die konsequente, aber auch notwendige Einlösung dieses Erfordernisses.

(…) Zu Art. 3 Aufgaben enthält der Erläuternde Bericht die Aussage: „Die Menschenrechtsaussenpolitik der Schweiz wird hingegen vom Aufgabenbereich der NMRI grundsätzlich ausgeschlossen.“ (S. 19) Dieser Ausschluss scheint der SGA-ASPE durch die Formulierung der Aufgaben nicht abgedeckt zu sein. Vor allem ist er aber auch sachlich nicht gerechtfertigt. Entsprechend empfiehlt unsere Gesellschaft die Korrektur dieser obiter dicta und ggf. eine explizite Verankerung der Menschenrechtsaussenpolitik im Gegenstandsbereich der NMRI. (…)”

 

 

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