Erneut wird erwogen, der Volksinitiative “Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)” der SVP einen direkten Gegenvorschlag auf Verfassungsstufe entgegenzustellen. Hierfür sind ein verfassungspolitisches und ein strategisches Motiv erkennbar: Verfassungspolitisch wird geltend gemacht, das Verhältnis zwischen Landesrecht und Völkerrecht sei klärungsbedürftig, strategisch, mit einem Gegenvorschlag könnten die Initianten vielleicht zu einem Rückzug der Initiative bewogen werden.

Gegen einen Gegenvorschlag wird ins Feld geführt, verfassungspolitisch würde auch er die Geltung des Völkerrechts im Allgemeinen und der Menschenrechtskonventionen im Besonderen schwächen, wenn auch weniger als die Initiative, und strategisch bewährten sich.Gegenvorschläge bei solchen Themen nicht. Da sie durch die Anhängerinnen und Anhänger der Volksinitiative abgelehnt und durch einen Teil der Gegnerinnen und Gegner nicht unterstützt würden, unterlägen sie der Initiative. So sei es gegangen bei der Annahme der Ausschaffungsinitiative und der Ablehnung des Gegenvorschlags, der ihr gegenübergestellt worden sei. Deshalb sei es besser, sich auf die Ablehnung der Volksinitiative zu konzentrieren. Eine Klärung des Verhältnisses zwischen Landesrecht und Völkerrecht auf Verfassungsebene sei unnötig. Die Abgrenzung könne in der Verantwortung der Gerichte belassen werden.

Christof Forster hat in der NZZ die aktuelle Lage dargestellt und kommentiert:

Bericht

Kommentar

 

Print Friendly, PDF & Email