Niccolò Raselli, alt Bundesrichter, begründet in einem Artikel seine Ablehnung der SVP-Volksinitiative “Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)”

Nach einer Darlegung des geltenden Rechts für die Beziehung zwischen Landesrecht und Völkerrecht erläutert er Beispiele dafür, was die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) der Schweiz brachte:

  1. Recht auf unabhängige Richter
  2. Auch Soldaten haben das Recht auf unabhängige Richter
  3. Untersuchungshäftlinge haben Anspruch auf unabhängige Haftrichter
  4. Abschaffung der Verdachtsstrafe
  5. Keine Entscheidung hinter dem Rücken der Betroffenen.
  6. Faires Verfahren auch für Asbestopfer
  7. Recht auf ein speditives Verfahren
  8. Aufhebung des Heiratsverbots
  9. Kein Heiratsverbot bei Stiefverhältnissen
  10. Wertvolle gesetzgeberische Impulse

Sodann geht er auf die häufigsten Kritikpunkte ein.

Er schliesst mit den Folgen einer Annahme der Initiative:

  1. Grosse Rechtsunsicherheit

1.1 Wann liegt ein Widerspruch vor?

1.2 Wer und von wem würden völkerrechtliche Verträge gekündigt?

  1. Relativierung der Gewaltenteilung und menschenrechtliches Vakuum

3. Fatales aussenpolitisches Signal und unabsehbare wirtschaftliche Folgen

Link zum Artikel.

 

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