“Das Strafrecht darf sich nicht von Emotionen lenken lassen.” Unter diesem Titel schreibt Andreas Brunner, ehemaliger Leitender Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich, in seiner Kolumne “Tatort.ch” in der “SonntagsZeitung” vom 1.7.2018 (S. 18):

“(…) Die Gesetzgebung wird seit Jahren angetrieben von emotional aufgeheizten Stimmungen der Zivilgesellschaft, medial aufbereiteten Zufälligkeiten, Schnellschüssen und vom Irrglauben, mit mehr oder ‘besseren’ Bestimmungen könnten gesellschaftliche Probleme gelöst oder gemindert werden. Folgt das Parlament den Forderungen nicht, werden oft – zumeist radikal formulierte – Volksinitiativen eingereicht. Es sei an die Pädophileninitiative (…), die Unverjährbarkeitsinitiative (…), Verwahrungsinitiative (…) und an die Raserinitiative erinnert. Die gesetzgeberische Umsetzung der Initiativen fügt sich oft schlecht ins Gefüge des Strafrechts ein (Flickwerk), was in der praktischen Anwendung der geänderten Normen zu Unklarheiten und Unsicherheit führt. (…).

Seit Einführung der bedingten Geldstrafe im Jahre 2007 und der massiveren Gewichtung des Sicherheitsbedürfnisses der Gesellschaft sind Forderungen nach höheren (Mindest-)Strafen zu einem Spielball von Gesellschaft und Parlament geworden (…). Welche Wirkungen durch höhere (Mindest-)Strafen erreicht werden, ist ungewiss.

Es ist schliesslich ein wenig rühmliches Zeugnis, dass das Sanktionenrecht nach nur gut 10 Jahren umgebaut werden musste. Das Strafrecht ist nur auf Dauer angelegt glaubwürdig. Es darf nicht auf momentaner Betroffenheit oder auf Emotionen gründen. Eine Hüst-und-Hott-Gesetzgebung schafft weder Rechtssicherheit nocjh Vertrauen in die Justiz.”

Siehe zu diesem Thema auch unseren Text “Hauptsache, man zwingt die Gerichte zu irgend etwas”: Maxime für Strafrechtsreform?”, mit Auszügen aus einer Artikelreihe von Marcel Alexander Niggli.

Print Friendly, PDF & Email