Es ist weder neu noch überraschend: Die Befürworter der “Selbstbestimmungsinitiative” propagieren sie damit, dass die Ausschaffungsinitiative und die Masseneinwanderungsinitiative nicht umgesetzt worden seien.

Zur Ausschaffungsinitiative: Die SVP hadert längst nicht mehr mit dem Parlament, sondern mit der Instanz, die sie sonst als “Souverän” zu bezeichnen pflegt: Volk und Stände haben die “Durchsetzungsinitiative” überraschend deutlich abgelehnt.

Zur Masseneinwanderungsinitiative: Die Initianten behaupteten im Abstimmungskampf, sie sei mit den bilateralen Verträgen Schweiz-EU vereinbar. Das war eine Irreführung der Stimmberechtigten und kann durchaus entscheiden gewesen sein für die extrem knappe Annahme der MEI mit 50,3 Prozent.

Die SVP hat gegen die Umsetzung der MEI nicht das Referendum ergriffen. Ein Versuch ausserhalb der SVP, das Referendum zu ergreifen, wurde durch diese nicht unterstützt und scheiterte.

Nun kommt die SVP mit einer Volksinitiative für die Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens. Warum auch nicht? Die direkte Demokratie ist intakt. Das Bundesgericht hat sie nicht “beerdigt”, wie ein Komitee für die SBI absurderweise verbreitet.

Die Kündigung eines Staatsvertrags zu initiieren, ist demokratisch und rechtsstaatlich in Ordnung. Nur die Forderung nach Vertragsbruch ist es nicht.

Deshalb: Nein zur Vertragsbruch-Initiative!

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