“Soft, softer, SVP” überschreibt “SonntagsBlick” den Bericht, in dem er die Kampagne der SVP für die “Selbstbestimmungsinitiative” vorstellt.

Die Partei zieht Konsequenzen: Ihre Durchsetzungsinitiative ging krass unter, weil eine Mehrheit der Stimmberechtigten hinter Menschenrechten und verhältnismässigem Staatshandeln steht.

Ihre Masseneinwanderungsinitiative (MEI) hat sie ganz knapp, mit 50,3 % Ja-Stimmemanteil durchgebracht. In der Kampagne setzte sie auf Verharmlosung: Die Initiative werde die bilateralen Verträge mit der EU nicht gefährden.

Logisch, dass für die “SBI” nun das MEI-Rezept angewandt und stilistisch weiterentwickelt wird: Die Initiative will das Normalste vom Normalen. Die Menschenrechte werden nicht angetastet, denn sie sind ja in unserer Bundesverfassung verankert. Und nur wenige Staatsverträge müssten ja verletzt werden – so what?

Wir werden hasausarbeiten müssen, was in der Initiative wirklich steht – und das ist massgeblich, nicht die taktischen Verharmlosungen:

Artikel 190 der Bundesverfassung, der heute vorsieht, dass Bundesgesetze und Völkerrecht massgebend sind (https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html), will sie so abändern, dass nur noch diejenigen Staatsverträge massgebend sind, die dem Referendum unterstanden.

Die verfassungsmässige Regelung, welche Staatsverträge referendumspflichtig sind und welche Bundesrat und Parlament selbständig abschliessen können, würde nachträglich aufgehoben. Bundesrat und Parlament hätten kraft rückwirkenden “Rechts” unmassgabende Staatsverträge abgeschlossen.

Wie würden wir reagieren, wenn der Schweiz andere Länder erklären würden: Sorry, dieser Vertrag, auf den ihr euch beruft und den unsere Regierung vor ein paar Jahren mit uns abgeschlossen hat, ist jetzt unverbindlich. Wir machen, was wir wollen, und verletzen eure Rechte aus diesem Vertrag.

Und was ist mit den Menschenrechten? Ja, unsere Bundesverfassung enthält sie auch. Aber es gibt kein anderes Mittel, sie vor grundrechtswidrigen Bundesgesetzen zu schützen, als die EMRK-Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Diese Rechtsschutz will die Initiative unwirksam machen.

Büselisanft…

 

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