Aktuelle politische Auseinandersetzungen werfen Grundsatzfragen auf:

  • Soll Blasphemie nicht mehr unter Strafe gestellt werden?
  • Ist das strafrechtliche Diskriminierungsverbot von den “Rassen” – zeitgemäss: von Ethnien, Religionen – auf die sexuelle Orientierung auszuweiten?
  • Ist die Strafnorm gegen Vergewaltigung neu zu fassen und gleichzeitig zu verschärfen?

Erinnern wir zunächst daran, dass wir kürzlich darauf hinwiesen, die Überbelegung der Strafanstalten sei auch auf die Strafpolitik zurückzuführen. Der Vollzug sollte bei allen Strafrechtsreformen mitgedacht werden. (“Mehr, höhere und längere Freiheitsstrafen: Der Trend wirkt sich in den Gefängnissen aus”)

Gegen den Trend, immer mehr, immer öfter und immer härter zu strafen, geht die Motion von Nationalrat Beat Flach (GLP, Aargau, und Vorstandsmitglied von “Unser Recht”): “Blasphemieverbot abschaffen. Antirassismus-Strafnorm und Schutz vor Ehrverletzung und Beschimpfung reichen aus.” Aus der Begründung des Motionärs:

“Dieser separate Straftatbestand ist in einem säkularen und liberalen Staat nicht mehr zeitgemäss. Das zeigt sich auch in anderen europäischen Staaten. Dänemark, Frankreich, Norwegen, Island und Malta haben das Blasphemieverbot bereits abgeschafft. Ende Oktober 2018 folgte nun sogar das katholische Irland, das in einer Volksabstimmung mit Zweidrittelmehrheit für die Streichung des Blasphemieverbots aus ihrer Verfassung stimmte. Es ist an der Zeit, dass die Schweiz nachzieht. Auch um ein klares Statement an die Länder auf der Welt zu senden, die über das Blasphemieverbot religiöse Minderheiten und säkulare Personen verfolgen und oft mit Gefängnis oder gar der Todesstrafe belegen.”

Der Bundesrat beantragt Ablehnung der Motion.

NZZ-Redaktor Daniel Gerny hat diese Motion im Zusammenhang mit der Erweiterung der Strafnorm für Diskriminierung auf die sexuelle Orientierung beleuchtet: “Blasphemie oder Diskriminierung von Homosexuellen – wann soll der Strafrichter eingreifen?”

“Gefahr im Schlafzimmer: Strafrechtler warnen vor neuem Gesetz zu Vergewaltigung”: Unter diesem Titel berichtet die “Schweiz am Wochenende”.

Print Friendly, PDF & Email