Auszug aus einem Meinungsartikel von Rechtsanwalt Stephan Bernard (Zürich), erschienen in der “NZZ am Sonntag” vom 1.2.2020 (Link zum Artikel):

“Unser Land komme dem Ideal eines Rechtsstaates nahe – glauben wir. Doch wer ohne Geld und Einfluss ist, hat es auch hier sehr schwer, zu seinem Recht zu kommen.

Sobald die Strafrichterin ihr Urteil spricht, endet das Mandat des Pflichtverteidigers. Im Strafvollzug stehen dann die Häftlinge ohne Rechtsbeistand einer totalen Institution gegenüber. Dort können sie sich selbst bei weitreichenden Fehlentscheiden oder Schikanen schlecht zur Wehr setzen.
Aus dem Gefängnis heraus lässt sich kaum kundige Hilfe organisieren, zumal es nur wenige Anwältinnen gibt, die im Strafvollzugsrecht spezialisiert sind: Die einschlägigen rechtlichen Grundlagen sind ein schwer durchschaubares Konglomerat aus Konkordaten, kantonalen Erlassen und Hausordnungen; der Anwalt bleibt meist unbezahlt, da die Betroffenen kein Geld haben, und ihnen die unentgeltliche Rechtspflege vielfach verweigert wird.
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