Vorrang des Völkerrechts: Kein Alleingang einer Abteilung des Bundesgerichts

Walter Haller, emeritierter Professor der Universität Zürich für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Verfassungsvergleichung, äussert sich auf Anfrage von «Unser Recht» erneut zur Bedeutung zweier Obiter Dicta (nicht entscheidrelevanten Stellungnahmen) der II. Öffentlich-Rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts zugunsten des Vorrangs völkerrechtlicher Verpflichtungen vor entgegenstehenden Verfassungsbestimmungen: «Das Verhältnis zwischen Staatsverträgen (wie EMRK und FZA, soweit es sich nicht um zwingendes Völkerrecht handelt)…