Triage-Entscheide müssen vor den Menschenrechten Bestand haben

Wird einer Patientin oder einem Patienten eine intensivmedizinische Behandlung verweigert, kann sie oder er, oder können die Angehörigen, unter Umständen Beschwerde wegen Verletzung des Rechts auf Leben nach Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) erheben. Eine Beschränkung eines durch die EMRK geschützten Rechts muss auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen. Eine summarische Abklärung ergibt, dass die…