Vorsorgliche Massnahme gegen Medienberichte: Ständeratskommission will Hürde senken.
Es geht um die Voraussetzungen für eine vorsorgliche Massnahme gegen periodisch erscheinende Medien. Im geltenden Artikel 266 der Zivilprozessordnung sind sie so geregelt (Link): „Gegen periodisch erscheinende Medien darf das Gericht eine vorsorgliche Massnahme nur anordnen, wenn: a. die drohende Rechtsverletzung der gesuchstellenden Partei einen besonders schweren Nachteil verursachen kann; b. offensichtlich kein Rechtfertigungsgrund vorliegt; und c. die Massnahme nicht