Tagungsbericht

Migration und Asyl aus Sicht von Politik, Wissenschaft und Praxis

Von Vera Huter
 
Am 6. November 2025 organisierten UNSER RECHT und die Sektion Bern der Europäischen Bewegung Schweiz in Bern eine Tagung zu Migration und Asyl aus Sicht von Politik, Wissenschaft und Praxis. Unter der Moderation von Rafael von Matt, Bundeshausredaktor SRF, diskutierten Fachleute aus diesen drei Bereichen sowie eine an Migrationspolitik interessierte Teilnehmerschaft die wichtigsten Fragen zum Thema Migration und Asyl.

 
 
Begrüssung durch Alec von Graffenried, Präsident der Sektion Bern der Europäischen Bewegung Schweiz

Alec von Graffenried begrüsste die Anwesenden zur Tagung mit einführenden Worten zum Zusammenspiel von Migration, Globalisierung, wirtschaftlicher Entwicklung, sozialer Gerechtigkeit, Demographie und politischer (In-) Stabilität. Diese vielfältigen Verflechtungen seien Inhalt der Tagung zu Migration und Asyl im Austausch zwischen Wissenschaft, Politik und Praxis. Einen besonderen Dank richtete er an Ulrich Gut, Präsident, und Stéfanie Trautweiler, Geschäftsleiterin von UNSER RECHT, aus.

Referate

 
Vincenzo Mascioli, Staatssekretär; Staatssekretariat für Migration, Direktor des SEM – «Paradigmenwechsel im Asylrecht?»

Die Referatsreihe eröffnete Vincenzo Mascioli und stellte die Frage in den Raum, ob ein «Paradigmenwechsel im Asylrecht?» zu erwarten sei. Mascioli zeigte auf, dass das bestehende System – die individuelle Überprüfung der Asylgesuche sowie die Verfügung von Rückweisungen, vorläufiger Aufnahmen und Nichteintreten bei Zuständigkeit eines anderen Dublin-Staates – weiterhin tragend bleibe.

Mascioli betonte jedoch, dass trotz des fortbestehenden Grundrahmens teils erhebliche Veränderungen gefordert würden. Politische Initiativen wie die Nachhaltigkeits- oder die Grenzschutzinitiative könnten langfristig eine Neuverhandlung oder Kündigung der Genfer Flüchtlingskonvention erzwingen. Zugleich bestünden auch Forderungen nach einer Ausweitung des Flüchtlingsbegriffs – etwa durch die Einbeziehung von Klimaflüchtlingen. Mit Blick auf den EU-Migrationspakt hielt Mascioli fest, dass zentrale Elemente wie das Dublin-Verfahren, der subsidiäre Schutz und die Grundsätze der Genfer Flüchtlingskonvention bestehen blieben, während der Europäische Solidaritätsmechanismus sowie das Aussengrenzverfahren – teilweise aufgrund der quasi geschlossenen Zentren umstritten – neu hinzukämen. Der Pakt sei als Kompromiss zustande gekommen und stelle eine bedeutende Reform, jedoch keinen Paradigmenwechsel dar.

Abschliessend betonte Mascioli die Bedeutung der Achtung des Rechts auf Asyl. Zwar würden die Erinnerungen an die Verbrechen des Zweiten Weltkrieges schwinden, doch der Wille zur Solidarität bleibe sichtbar – etwa in der Aufnahme ukrainischer Geflüchteter oder der Verlängerung der Resettlement-Programme. Der Fokus müsse deutlicher auf schutzbedürftige Personen gelegt und die Zahl von offensichtlich unbegründeten Gesuchen verringert werden.
 
 
Gaby Szöllösy, Generalsekretärin der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) – «Mit Aufwand zum Erfolg: Eine gelungene Migrationspolitik nützt allen»

Gaby Szöllösy erinnerte daran, dass Migration eine Konstante der Menschheitsgeschichte sei – heute jedoch globaler, schneller und komplexer. Anhand aktueller Zahlen zeichnete sie eine Schweiz, deren Bevölkerung stark von Migration geprägt ist. Die Mehrheit der Zuwandernden stamme aus EU/EFTA-Staaten, viele davon mit höheren Bildungsabschlüssen. Migration, so Szöllösy, bringe daher nicht nur Herausforderungen, sondern auch Kompetenzen, Fachwissen und Energie mit sich.

Die Abteilung Migration der SODK sei für die Unterbringung, die Begleitung und die Integration von Asylsuchenden zuständig und massgeblich an der Integrationsagenda beteiligt. Deren Schwerpunkte – Sprachförderung, Arbeitsmarktintegration und Ausbildung – zeigten Erfolge: Mehr Jugendliche und junge Erwachsene befänden sich heute in Ausbildung oder im Arbeitsmarkt.

Besondere Herausforderungen bestünden in der Unterbringung – vor allem in Städten mit ohnehin knappem Wohnraum – sowie im Mangel an Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden.

Abschliessend verwies Szöllösy in diesem Zusammenhang auf den zunehmenden Fachkräftemangel im Sozialbereich. Die Schweiz müsse out-of-the-box denken, etwa nach dem Vorbild des deutschen Ampelverfahrens, denn Migration bedeute auch neue Arbeitskräfte und eine vielfältigere Gesellschaft. Momentan schwinge das politische Pendel allerdings eher in Richtung Abschottung und Einschränkung von Rechten. Innovative Ideen entstünden durchaus, seien aber in der öffentlichen Diskussion noch kaum sichtbar.
 
 
Nina Hadorn, Professorin für Völker- und Europarecht an der ZHAW – «Unklar, diskutabel, unverhandelbar? Das Refoulementverbot in der Praxis»

Nina Hadorn richtete den Blick auf die praktische Umsetzung und die rechtliche Einordnung des Non-Refoulement-Prinzips, das seit seiner internationalen Verankerung nach dem Zweiten Weltkrieg ein Kernprinzip des Flüchtlingsrechts bildet. Während die Genfer Flüchtlingskonvention Ausnahmen zulässt, gelten die Rückschiebungsverbote in der EMRK und der UN-Antifolterkonvention absolut. Sie verbieten, Menschen in Gebiete zurückzuschicken, in denen ihnen Folter oder andere unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht.

In der Praxis, so Hadorn, versuchten Staaten derweil, die Anwendung des Verbotes etwa durch Abweisungen an der Grenze bereits im Kern zu verhindern, Schutzsuchende in sichere Drittstaaten zurückzuweisen, oder Ausnahmen vom Refoulementverbot im Namen der nationalen Sicherheit zu erwirken. Rechtlich gesehen blieben viele dieser Strategien erfolglos. Das Refoulementverbot und die damit verbundenen Prüfpflichten würden grundsätzlich auch in diesen Situationen gelten. Gleichzeitig habe der EGMR in jüngerer Vergangenheit vermehrt die Grenzen des Refoulementverbots nachgezeichnet – etwa im Zusammenhang mit Rückschiebungen, wenn legale Zugangsmöglichkeiten bestanden hätten.

Hadorn wies abschliessend darauf hin, dass die Gewährleistung des Refoulementverbots in der Praxis aufwändig und komplex sei. Gerade wenn Staaten stark von Fluchtmigration betroffen seien, würden Anreize bestehen, die Standards zu beschränken. Gleichzeitig vertrage die Garantie gezielte Unterschreitungen nicht, da sie lediglich das Elementarste schütze.
 
 
Wolfgang Dietz, ehem. Oberbürgermeister von Weil am Rhein – «Am Rand und doch mittendrin – Herausforderung Migration für die Grenzregion Dreiländereck»

Im Abschlussreferat zeichnete Wolfgang Dietz ein lebendiges Bild der migrationspolitischen Realität im Dreiländereck bei Weil am Rhein nach. In dieser Region treffen unterschiedliche Rechtsordnungen und Währungen, Stadt und Land, rund hundert Nationalitäten und drei nationale Grenzen – und zugleich die Aussengrenzen der EU und der NATO – aufeinander. Diese besondere Konstellation belebe die Region, stelle sie aber auch vor juristische Herausforderungen. Sichtbar werde dies etwa an den regelmässigen Grenzkontrollen der deutschen Bundespolizei im öffentlichen Verkehr, die der Eindämmung irregulärer Migration dienten.

Als eine zentrale Herausforderung für das Länderdreieck nannte Dietz – wie schon zuvor Gabriela Szöllösy – die Unterbringung von Asylsuchenden. Hinzu kämen die schulische Integration geflüchteter Kinder, der Spracherwerb angesichts der grossen sprachlichen Vielfalt der Region und die Arbeitsmarktintegration von ausländischen Staatsangehörigen.

Gleichzeitig betonte Dietz, dass der Verlust deutscher Arbeitskräfte an die Schweiz inzwischen spürbar sei, insbesondere im Pflegebereich. Im Zusammenhang der internationalen Arbeitsmigration und der demographischen Entwicklungen in Europa wies er darauf hin, dass auch die Herkunftsländer gut ausgebildete Menschen mit Energie, Tatkraft und Lebenswillen benötigten. Abschliessend hielt Dietz fest, dass Grenzkommunen ihre – historisch und teilweise schmerzhaft gewachsene – Nachbarschaftstoleranz als Erfahrungsschatz teilen könnten.
 

Paneldiskussion

 
Nach den Tagungsreferaten kamen die Podiumsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu einem lebhaften Gespräch zusammen, in dem sie ihre vielfältigen Perspektiven auf Asyl und Migration einbrachten.

Gleich zu Beginn erinnerte Sibel Arslan (Juristin; Nationalrätin BS) an die Bedeutung von sichtbaren Fürsprecherinnen und Fürsprechern, die sich für die Anliegen von Menschen mit Migrationserfahrung und echte Chancengleichheit einsetzen, und begrüsste es, dass sich Menschen mit Migrationshintergrund heute stärker als Teil der Schweiz verstehen.

Francesca Falk (PD Dr. phil.; Dozentin für Migrationsgeschichte am Historischen Institut der Universität Bern) hob die oft übersehene Rolle der Migration als Innovationsmotor hervor: So lebten italienische Gastarbeitende das Modell der dualerwerbstätigen Partnerschaft und beschleunigten den Aufbau von Kindergartenstrukturen. Das Bild migrierter Gruppen habe sich historisch mehrfach gewandelt, von anfänglicher Kritik hin zu Vorzeigebeispielen gelungener Integration. Fest stehe, dass Migration konstitutiv dafür sei, was die Schweiz heute ist.

Stephanie Motz (Dr. iur.; Rechtsanwältin mit Spezialisierung in internationalem Menschenrechtsschutz, Migrations-, Straf- und Völkerstrafrecht) legte ihren Fokus auf den Rechtsschutz. Da das Schweizer Asylverfahren nur eine Beschwerdeinstanz kenne, sei die Prozessierung vor UNO-Ausschüssen und dem EGMR besonders wichtig. Sie beobachte, dass der EGMR insgesamt zurückhaltender urteile und zunehmend nur Verfahrensfehler und kaum materielle Verletzungen rüge. Auf nationaler Ebene anerkannte sie strukturelle Belastungen des SEM und forderte eine stärkere Nutzung der Ermessensspielräume im Sinne des Verfassungs- und Menschenrechtsschutzes.

Vincenzo Mascioli (Staatssekretär; Staatssekretariat für Migration, Direktor des SEM) unterstrich, dass eine menschliche und zugleich konsequent umgesetzte Migrationspolitik keinen Widerspruch darstelle.

Alexander Ott (Vorsteher der Fremdenpolizei und Co-Leiter des Polizeiinspektorats der Stadt Bern) brachte die Sicht der kommunalen Vollzugsebene ein. Die Fremdenpolizei befinde sich im ständigen Spannungsfeld zwischen SEM, Fedpol und Betroffenen. Migration sei eine Belastungsprobe für jede Demokratie, so Ott, doch im Zentrum müsse stets der Mensch stehen. Er wünsche sich in Migrationsdebatten eine klarere Trennung von Asyl, EU/EFTA-Migration und Drittstaatenaufenthalten.

Roger de Weck (Publizist; Vorstandsmitglied von SOS Méditerranée Schweiz) gab einen eindrücklichen Einblick in die humanitäre Seenotrettung von SOS-Méditerranée. Diese Arbeit – eigentlich eine staatliche Aufgabe – werde von den europäischen Staaten, inklusive der Schweiz, nicht nur vernachlässigt, sondern teilweise systematisch behindert. In seiner Rolle als Publizist verwies er auf die fehlenden Ressourcen der Medienhäuser, was zunehmend zu reisserischen Darstellungen anstelle von fundierter Berichterstattung führe.
 
 
Schlusswort von Dr. iur. Ulrich Gut, Präsident von UNSER RECHT

Mit einem Schlusswort von Ulrich Gut fand die Tagung schliesslich ihren Abschluss. Er dankte allen Referentinnen und Referenten, den Panelteilnehmenden sowie der Sektion Bern der Europäischen Bewegung Schweiz für den bereichernden Nachmittag.

 

Vera Huter, MLaw, ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für Migrationsrecht und -forschung (ZMZ) der Universität Zürich und der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften.

 

Website der Tagung
 
 

Foto: © UNSER RECHT


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