„Rechtsstaat unter Druck“: Unter diesem Titel veröffentlicht „Die Zeit“ eine gekürzte und leicht bearbeitete Fassung eines Vortrags, den Andreas Vosskuhle, Präsident des deutschen Bundesverfassungsgerichts, unter dem Titel »Rechtsstaat und Demokratie« zur Eröffnung des Juristentages in Leipzig gehalten hat.
In diesem sehr lesenswerten Artikel, der leider (noch?) nicht online (bzw. nur als bezahltes E-Paper) zugänglich ist, befasst sich Vosskuhle damit, dass der Rechtsstaat als Grundlage der Demokratie nicht nur in Ungarn und Polen, sondern vermehrt auch in Deutschland und anderen Ländern unter Druck gerät, und dass das Verständnis dafür, dass Demokratie nur auf rechtsstaatlichem und grundrechtlichem Fundament möglich ist, zurückzugehen droht. Wir greifen hier seine Vorschläge heraus, was im Bereich der Justiz selber zur Stärkung des Rechtsstaats und der Grundrechte zu tun ist:
„(…) Auf drei Funktionsbedingungen gelingender Rechtsstaatlichkeit am Beispiel der Justiz möchte ich näher eingehen.
Die erste Funktionsbedingung betrifft die Leistungsfähigkeit der Justiz. Die personelle Ausstattung der Staatsanwaltschaften und Gerichte war in den letzten Jahren zunehmend defizitär. Hier hat zumindest in einigen Ländern erfreulicherweise ein Politikwechsel stattgefunden. Auch der im Koalitionsvertrag vorgedachte »Pakt für den Rechtsstaat«, der die Bereitstellung von 2000 neuen Stellen in der Justiz in Bund und Ländern in Aussicht stellt, geht in die richtige Richtung.
Gerade die Aufstockung des richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Personals ist aber alles andere als trivial. Vor allem stellt sich die Frage, wie wir angesichts immer größerer Angebotskonkurrenz durch internationale Kanzleien und Unternehmen sicherstellen, von den besten Juristinnen und Juristen weiterhin eine ausreichende Zahl für den Justizdienst zu gewinnen. Die Justiz hat zu Recht den Anspruch, nur Absolventen mit ausgezeichneten Examensergebnissen einzustellen. Die Attraktivität des Richterberufs hat aber gelitten. (…)
Die zweite Funktionsbedingung, die ich ansprechen möchte, ist das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die rechtsstaatliche Praxis. Der oben beschriebenen Rechtsskepsis kann man nur durch offensive Öffentlichkeitsarbeit entgegenwirken. Dass Gerichte ihre Entscheidungen überhaupt erklären müssen, ist eine Erkenntnis, die selbst im Bundesverfassungsgericht erst spät in die Realität umgesetzt wurde. Wie ich sowohl aus eigener Erfahrung als auch aus zahlreichen Gesprächen mit Richterinnen und Richtern aller Instanzen und Gerichtsbarkeiten weiß, gibt es mittlerweile aber viele Initiativen, die sich damit beschäftigen, die Arbeit der Gerichte besser zu kommunizieren:
Gute Pressemitteilungen sind heute unverzichtbar für eine seriöse Presseberichterstattung. Spezialisierte Rechtsjournalisten findet man selbst in überregionalen Tageszeitungen eher selten. Umso wichtiger ist es, durch die Formulierung von anschaulichen Pressemitteilungen das Risiko von Missverständnissen oder gar Falschmeldungen zu reduzieren.
Instanzgerichte sprechen Recht vor Ort und müssen ebenda fest verankert sein. Justiz sollte sichtbar und präsent sein – auch in der Fläche! Dazu gehört mehr als die Öffentlichkeit von Verhandlungen und Verkündungen. Bewährt hat sich etwa der schon verbreitet praktizierte »Tag der offenen Tür«. Hier könnte man weiterdenken und – analog zum »Tag des offenen Denkmals« – einen bundeseinheitlichen »Tag der Gerichte« koordinieren.
Schließlich könnte man auch daran denken, dem traditionellen Aufbau einer Gerichtsentscheidung eine kurze und vor allem leicht verständliche Zusammenfassung voranzustellen, die den Zugang zur Entscheidung erleichtert.
Letztlich muss es zu einem Umdenken in der Justiz insgesamt kommen, was die Kommunikation anbelangt. Richter- und Staatsanwaltschaft können sich nicht länger auf den traditionellen Standpunkt zurückziehen, nur durch ihre Entscheidungen, nicht aber über ihre Entscheidungen zu sprechen. Insbesondere die Gerichtsdirektoren und -präsidenten müssen nach außen treten und bei geeigneten Anlässen über die einzelne Entscheidung hinaus erklären, wie Rechtsprechung funktioniert. So wichtig eine leistungsfähige und transparente Justiz für den Rechtsstaat ist, am Ende des Tages kommt es auf die innere Einstellung derjenigen an, die ihn mit Leben erfüllen sollen. Das ist seine dritte Funktionsbedingung. Der Rechtsstaat verwirklicht sich nicht in einem einzelnen Moment, sondern in der stetigen selbstkritischen Praxis der für ihn arbeitenden Menschen. Das sind nicht nur die Angehörigen der Justiz, das sind alle, die Recht gestalten, konkretisieren und umsetzen, Politiker genauso wie Anwälte, Justiziare, Polizisten oder Verwaltungsmitarbeiter. Es liegt in ihrer persönlichen Verantwortung, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere rechtsstaatlichen Institutionen zu stärken. Das kann nur gelingen mit einem entsprechenden rechtsstaatlichen Ethos, das wir bewusst pflegen müssen. Ohne dieses rechtsstaatliche Ethos und das Vertrauen der Gesellschaft in ihr Recht verliert die Einsicht, dass Demokratie sehr viel mehr bedeutet als die schlichte Vollstreckung des Willens der Mehrheit, schnell an Überzeugungskraft. Denn die Voraussetzungen dafür, dass die Minderheit zur Mehrheit werden kann und demokratische Herrschaft zeitlich begrenzt ist – freie und gleiche Wahlen, freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit, Schutz der parlamentarischen Opposition und vieles mehr –, lassen sich nur über das Recht absichern. Wer dem Recht misstraut, geht den Rattenfängern populistischer Bewegungen deshalb schnell auf den Leim. Jede Investition in den Rechtsstaat ist daher auch eine Investition in die Demokratie!“