Spätestens mit der Nein-Parole des Hauseigentümerverbands wurde klar, dass im Abstimmungskampf um die Revision des Asylgesetzes nicht nur mit den “Gratisanwälten”, sondern auch mit der neuen Enteignungsbestimmung gegen die Vorlage argumentiert wird. NZZ-Redaktor Simon Gemperli ging beiden Neuerungen nach (hier).

Zur Enteignungsbestimmung schreibt er:

“(…) Der zweite Zankapfel ist die auf zehn Jahre befristete Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für neue Asylzentren des Bundes. Ein Plangenehmigungsverfahren gibt dem Justizdepartement im äussersten Fall die Kompetenz zur Enteignung, was in der Praxis aber höchst selten vorkommt. Das Verteidigungsdepartement griff in den letzten zwei Jahrzehnten nie zu diesem Instrument.

Heute kann der Bau oder die Umnutzung einer Anlage jahrelang mit Beschwerden blockiert werden. Solche Verzögerungen unterminieren die Asylreform in einem wesentlichen Punkt: Raschere Verfahren sind nur möglich, wenn alle Involvierten unter einem Dach sind, vom Flüchtling über den Rechtsvertreter bis zum Spezialisten für Spracherkennung. Dazu braucht es grössere Strukturen und kürzere Distanzen.”

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