Ende 2018 wurde die «Bestandesaufnahme über die Umsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte durch den Bund und durch Schweizer Unternehmen» publiziert. Verfasst hatte sie im Auftrag des Bundes das Beratungsunternehmen «twentyfifty».

Markus Mugglin, vormals Leiter der SRF-Sendung “Echo der Zeit” und derzeit unter anderem Vorstandsmitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Aussenpolitik, rückt diese Studie ins Licht (Link zum Artikel).

Auszug:

“Die Studie nahmen fast nur die im Streit um die Konzernverantwortungsinitiative direkt involvierten Parteien zur Kenntnis. Und sie legten sie extrem verschieden aus. «SwissHoldings», der Verband der multinationalen Konzerne, reagierte höchst erfreut, weil angeblich «rund 80 Prozent der Schweizer Grossunternehmen über eine konsistente Menschenrechtspolitik gemäss den neuen UNO-Vorgaben» verfügten. Die Kampagne für die Konzernverantwortung reagierte darauf empört mit dem Vorwurf «fake news» und verwies ihrerseits auf das «niederschmetternde Fazit» der Studie. Denn weniger als die Hälfte selbst der grossen Unternehmen würden die menschenrechtlichen Auswirkungen ihrer Aktivitäten laufend ermitteln. (…)

Die «twentyfifty»-Studie liefert keine direkte Antwort auf die Frage, ob es mehr als nur «hie und da schwarze Schafe» gibt. Sie erbringt aber noch weniger den Beleg dafür, dass es nur wenige sind. Eines macht die «Bestandesaufnahme» aber klar: Der Bund ist auch viele Jahre nach der Zustimmung zu den UNO-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte nicht im Stande, ein nur einigermassen präzises Bild über deren Umsetzung in der Schweiz zu präsentieren. Die Autoren fordern ihn deshalb auf, mit präzis formulierten Zielen und Vorgaben festzulegen, wie bis wann die vielfältigen Lücken bei der Umsetzung der UNO-Prinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten zu füllen sind.

Doch davon will der Bundesrat bisher nichts wissen. In einem gleichzeitig mit der «Bestandesaufnahme» publizierten Bericht hielt er lediglich unverbindlich fest, dass er die Definition von klaren und zeitgebundenen Zielen und Indikatoren «in Betracht ziehe». Zurückgewiesen hat er den Vorschlag der Studie, nach dem Vorbild Deutschlands zu formulieren, welche Erwartungen die Unternehmen erfüllen müssen, damit er von rechtlich verbindlichen Regeln absieht bzw. unter welchen Voraussetzungen er solche prüfen will. Die Unternehmen zum Handeln drängen will der Bundesrat offensichtlich nicht.

Neuerdings denkt er zwar über Berichtspflichten der Unternehmen zu Menschenrechten und Umwelt sowie Sonderregeln über Kinderarbeit und Konfliktmineralien nach. Doch das geht nicht nur den NGO zu wenig weit. Nach dem Nationalrat hat sich auch die vorberatende Kommission des Ständerates für einen indirekten Gegenvorschlag ausgesprochen. Er soll die Unternehmen zu Sorgfaltsprüfungen verpflichten und sie bei Verstössen Haftungsbestimmungen unterwerfen. Es ist also gut möglich, dass sich «Schwarze Schafe» der Wirtschaft bald nicht mehr nur vor NGO-Kampagnen, sondern auch vor Klagen und Gerichtsverfahren fürchten müssen.”

Markus Mugglin ist Autor des Buches “Konzerne unter Beobachtung. Was NGO-Kampagnen bewirken können”. Er referierte an der Jahreskonferenz 2017 von “Unser Recht” (Kongressbericht und Präsentation).

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