Nationalrat Thomas Aeschi, seit November 2017 Präsident der SVP-Fraktion, reichte 2014 eine Parlamentarische Initiative “Einführung der Verordnungsvetos” ein.

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Initiativtext:

“(…) Das Verordnungsveto orientiert sich an den folgenden Grundsätzen:

1. Rechtsetzende Verordnungen und Verordnungsänderungen sind vor ihrer Inkraftsetzung der Bundesversammlung zu übermitteln; ausgenommen sind Verordnungen nach Artikel 184 Absatz 3 und Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung.

2. Stellt mindestens ein Drittel der Mitglieder eines Rates innerhalb von 14 Tagen den Antrag für ein Veto gegen die Verordnung oder die Verordnungsänderung, so behandelt ihn der Rat in der Regel in der auf die Einreichung folgenden ordentlichen Session.

3. Stimmt der Rat dem Antrag zu, geht dieser Beschluss an den anderen Rat, ausser wenn im anderen Rat derselbe Antrag eingereicht worden ist. Ist dies nicht der Fall, so behandelt der andere Rat das Veto des Erstrates in der Regel in der gleichen Session.

4. Eine Verordnung oder eine Verordnungsänderung kann in Kraft gesetzt werden, wenn die Frist nach Absatz 2 unbenutzt abgelaufen ist oder ein Rat das Veto abgelehnt hat.”

Die Fraktion des Initianten ist die einzige, die derzeit das in Ziffer 2 verlangte Drittelsquorum allein erreichen würde; in der Nationalratsdebatte erklärte sich Aeschi auf Anfrage bereit, über dieses Quorum zu diskutieren.

Am 27.4.2016 gab der Nationalrat der Initiative auf Antrag seiner Staatspolitischen Kommission mit 120 zu 65 Stimmen bei 5 Enthaltungen Folge. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats hatte die Initiative am 20.8.2015 noch abgelehnt; am 25.8.2016 stimmte sie ihr zu.

Begründung des Initianten:

“Am 11. Juni 2014 wurde im Ständerat die parlamentarische Initiative 14.421, “Genehmigung bundesrätlicher Verordnungen durch das Parlament”, eingereicht. Diese Initiative verlangt, dass bei jeder Gesetzesverabschiedung das Verordnungsveto explizit vorgesehen werden muss. Aus meiner Sicht ist dies nicht immer praktikabel, da es auch zu vom Parlament unerwünschten Verordnungsänderungen kommen kann, ohne dass dies der Gesetzgeber im Voraus geahnt hätte. Um die Diskussion in der Bundesversammlung nicht nur auf das in der parlamentarischen Initiative 14.421 vorgeschlagene Verfahren zu begrenzen, schlage ich entsprechend die Einführung eines allgemeinen Verordnungsvetos vor, welches immer dann ergriffen werden kann, wenn eine Verordnung dem Geist eines Gesetzes zuwiderläuft. Ich bin überzeugt, dass dieses Mittel massvoll eingesetzt wird und in erster Linie dazu dient, den Bundesrat und die Bundesverwaltung zu einer gesetzestreuen Umsetzung von Gesetzen auf Verordnungsstufe anzuhalten.”

Aus dem ablehnenden Votum von Bea Heim (SP, Solothurn) im Nationalrat:

“(…) Es käme hinzu (…), dass es mit der Einführung des Verordnungsvetos zu einer Kompetenzverwischung käme und dass der Parlamentsbetrieb überladen und verlangsamt würde. (…)

Was aber mit dieser parlamentarischen Initiative verlangt wird, birgt die Gefahr, zu langwierigen Blockaden zu führen, beim vorgeschlagenen Quorum von nur einem Drittel der Mitglieder eines Rates wäre das ein Leichtes. Sie wissen nicht, wie die Staatspolitische Kommission dann in der Mehrheit entscheiden wird. In der Folge würden wir es des Öfteren erleben, dass man zwar ein Bundesgesetz hat, dass man aber die Ausführungsbestimmungen dazu nicht hätte, womöglich des Längeren nicht. Eine Blockadepolitik wäre die Folge, und das kann es nicht sein.”

Am 25. Mai 2018 verabschiedete die Staatspolitische Kommission des Nationalrates einen Vorentwurf und erläuternden Bericht. Sie behielt das Drittelsquorum, das der Initiant vorgeschlagen hatte, bei. Rapport en français. https://www.parlament.ch/centers/documents/fr/bericht-spk-n-14.422-2018-05-31-f.pdf

Von 21. Juni bis 12. Oktober 2018 fand ein Vernehmlassungsverfahren statt. français italiano

Am 28.9.2018 verlängerte der Nationalrat die Behandlungsfrist bis zur Herbstsession 2020.

 

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