“Nüchtern betrachtet ist der vorliegende Zankapfel, die Haftungsregelung im Gegenentwurf, im internationalen Vergleich unternehmerfreundlich, dient der Rechtssicherheit und steht durchwegs im Einklang mit unserer Rechtstradition.”

Zu diesem Schluss kommt Franz Werro,Professor für Obligationenrecht und Europäisches Privatrecht an der Universität Fribourg und der Georgetown University, in einem Artikel, der in der NZZ unter dem Titel “Konzernverantwortungsinitiative: Mythos Haftung” erschien. Werro wurde zur vorliegenden Frage von der Rechtskommission des Ständerats als Experte eingeladen, vgl. auch die Studie unter https://sui-generis.ch/85.

“Die Rechtskommission des Ständerates hat angekündigt, die Arbeiten am Text des Nationalrats weiterzuführen”, stellt Werro fest. “Dies ist aus rechtlicher Sicht insoweit zu begrüssen, als mit der Fortführung der Arbeiten legistische Präzisierungen gemeint sind, denn der Text ist schwer lesbar. Aus haftpflichtrechtlicher Sicht empfehle ich aber, keine materielle Einschränkung vorzunehmen. Die Regelung ist bereits zurückhaltend. Eine weitere Ausdünnung könnte offen gesagt einen Rückschritt hinter geltendes Recht bedeuten.”

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