Der Kantonsrat des Kantons St. Gallen stimmte am Montag, 18.2.2020, mit grosser Mehrheit einer Gesetzesbestimmung zu, die dem Kanton das Recht gibt, ein Nazi-Konzert zu verbieten,  wenn es auf öffentlichem Grund stattfinden soll und das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung durch den Anlass massgeblich beeinträchtigt wäre. Link zum SRF-Bericht.

Stimmenverhältnis: 88 Ja, 26 Nein, 2 Enthaltungen, 4 Abwesende.

Hierzu der offizielle Kurzbericht:

“Erste Lesung des XIII. Nachtrags zum Polizeigesetz (22.19.07). Es geht um die Spezialdiskussion von Art. 50quater zum Verbot von Veranstaltungen, die nicht mit der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundordnung vereinbar sind. Der Kantonsrat hatte den Artikel in der Novembersession zur erneuten Beratung an die Vorberatende Kommission zurückgewiesen.

  • Der Kantonsrat folgt dem Antrag der vorberatenden Kommission, der eine Unterscheidung von Veranstaltungen mit Auswirkungen auf den öffentlichen Raum und privaten Veranstaltungen vorsieht. Er wurde von der Regierung nicht bestritten.
  • Einem Antrag, die Zuständigkeit in der Stadt St.Gallen der Stadtpolizei zuzuweisen, wird zugestimmt.”

Anlass zu dieser Gesetzesrevision gab ein Neonazi-Konzert, das 2016 im Toggenburg stattfand.

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