Der Ständerat hatte in der Wintersession 2019 die Vorlagen zur Terrorismusbekämpfung an seine Sicherheitskommission (SiK) zurückgewiesen und diese beauftragt, einen Mitbericht der ständerätlichen Rechtskommission zu beraten. Die SiK hat dies getan, hält aber mit einer Ausnahme an all ihren Anträgen fest. So beschloss sie unter anderem, im Rahmen der Vorlage 19.032 über die Stärkung von polizeilich-präventiven Massnahmen an ihren ursprünglichen Entscheiden zum Hausarrest festzuhalten.

Mit 7 zu 6 Stimmen beantragt die SiK-S hingegen neu, dass die anderen vorgesehenen polizeilich-präventiven Massnahmen auf sechs Monate begrenzt und nur einmalig um maximal sechs Monate – statt, wie ursprünglich beantragt, mehrmals um jeweils sechs Monate – verlängert werden können (Art. 23g BWIS). Nach erneuter Beurteilung vertritt die Kommission mehrheitlich die Auffassung, dass es dem Verhältnismässigkeitsprinzip widersprechen würde, wenn Massnahmen, die ein geringeres Gefährdungspotenzial voraussetzen, unbegrenzt verlängert werden können.

Link zur Medienmitteilung der SiK-S.

Die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz fordert das Parlament auf, die Vorlage zum Polizeigesetz an den Bundesrat zurückzuweisen; als Minimum seien der Hausarrest zu streichen und die Massnahmen nicht auf Kinder und Jugendliche anzuwenden. (Link zur Stellungnahme.)

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