Kanton St. Gallen kann künftig ein Nazi-Konzert verbieten, wenn es im öffentlichen Raum stattfände
Der Kantonsrat des Kantons St. Gallen stimmte am Montag, 18.2.2020, mit grosser Mehrheit einer Gesetzesbestimmung zu, die dem Kanton das Recht gibt, ein Nazi-Konzert zu verbieten, wenn es auf öffentlichem Grund stattfinden soll und das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung durch den Anlass massgeblich beeinträchtigt wäre. Link zum SRF-Bericht. Stimmenverhältnis: 88 Ja, 26 Nein, 2 Enthaltungen, 4 Abwesende. Hierzu der offizielle Kurzbericht: