Die SVP-Volksinitiative “Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)” fordert auch die schweizerischen Europapolitikerinnen und Europapolitiker heraus. Es wird immer klarer, dass der Volksentscheid eine ernstzunehmende Bewegung beeinflussen wird, die in Europa im Gang ist: Einige Staaten nehmen Distanz zu ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen. Russland ging voran mit einem Grundsatzentscheid, Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nur noch nach Gutdünken zu beachten.

Bekennt sich die Schweiz mit einem Volksentscheid gegen die SBI zur Geltung der Europäischen Menschenrechtskonvention und damit zur Verbindlichkeit der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wird dies den Menschenrechtsraum Europa stabilisieren und stärken. Mit Benedikt von Tscharner (Link) ist festzustellen, dass dies im Interesse der Schweiz ist. Wird aber die SBI angenommen und folgt die Schweiz damit dem russischen Beispiel, gibt sie einer  Fehlentwicklung Schub, die das “Recht des Stärkeren” entfesselt, was nie im Interesse des Kleinstaates und seiner Einwohnerinnen und Einwohner ist.

Zur Lageentwicklung weisen wir auf diesen Text von humanrights.ch hin:

“Wie überprüft der Europarat die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte?”

Comment le Conseil de l’Europe vérifie-t-il la mise en oeuvre des jugements de la Cour européenne des droits de l’homme?

Auszug:

” (…) dass die Anzahl der nicht umgesetzten Leiturteile in den letzten Jahren stetig angestiegen ist, und zwar von 278 im Jahre 2011 auf 720 Ende 2016 (Annual Report 2016, p. 66).

Auch eine andere Statistik dämpft den Optimismus: Die durchschnittliche Zeitdauer, die zwischen dem Erlass eines EGMR-Urteils und dem Abschluss seiner Umsetzung verstreicht, schwankt zwischen den Mitgliedsstaaten teilweise beträchtlich – bei den im Jahre 2016 abgeschlossenen Fällen zwischen 1.1 Jahren (Liechtenstein) und 10.4 Jahren (Slovenien). Im Länderdurchschnitt betrug die Umsetzungsdauer der im Jahre 2016 abgeschlossenen Fälle 4.7 Jahre (Annual Report 2016, p. 70-71).

Die insgesamt 10‘000 nicht umgesetzten Urteile verteilen sich selbstverständlich sehr ungleich auf die Mitgliedsstaaten. (…)

Extrait:

“(…) le nombre d’arrêts non appliqués a augmenté de façon croissante durant les dernières années, passant de 278 en 2011 à 720 fin 2016 (Annual Report 2016, p. 66). Autre statistique inquiétante: le temps moyen qui s’écoule entre l’adoption d’un arrêt et l’achèvement de sa mise en œuvre s’étend, bien qu’il varie en partie entre les Etats membres – entre 1.1 an (Liechtenstein) et 10.4 ans (Slovénie) en 2016. En moyenne, la durée de mise en œuvre des jugements en 2016 s’élevait à 4.7 ans. (…)”

 

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