Die Initiative wirft viele unbeantwortete Rechtsfragen auf. Einige Beispiele: Unter welchen Umständen besteht genau ein Widerspruch zwischen Völkerrecht und Verfassungsrecht, der laut Initiativtext eine Nachverhandlung oder gar eine Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen verlangt? Reicht ein einzelnes Gerichtsurteil oder muss ein ganzer Vertrag gegen die Bundesverfassung verstossen? Wer stellt das fest? Wie lange muss verhandelt werden, wenn ein Widerspruch vorliegt – 5, 10, 20 Jahre lang? Wann muss der Vertrag gekündigt werden? Welche Verträge greift die Initiative konkret an? Diese und viele andere Fragen lässt der Text der Initiative offen. Sie schafft deswegen unverantwortlich Rechtsunsicherheit.

Punkt 1 der Stellungnahme von Hochschullehrerinnen und -lehrern der Rechtswissenschaften.

Link zur vollständigen Stellungnahme in 9 Punkten.

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